Hohe Bußgelder drohenDas müssen Kaminbesitzer beachten

Hohe Bußgelder drohen: Das müssen Kaminbesitzer beachten – Nicht nur angesichts explodierter Energiepreise gilt: Wohl dem, der einen Kamin sein Eigen nennt und im Winter am muckeligen Feuer sitzen kann. Doch ganz von steigenden Heizkosten verschont bleiben auch Ofen- und Kaminbesitzer nicht – durch Knappheiten sind die Preise für Brennholz in die Höhe gestiegen, was auch auf diesem Gebiet wiederum für eine Verknappung gesorgt hat. Auch die Gasumlage sorgt für höhere Heizkosten. Zudem kann das günstige Heizen mitunter mit hohen Bußgeldern einhergehen.
Ein Artikel des Portals „Chip“ erläutert, worauf sich Kaminbesitzer in Sachen Brennholz einstellen und was diese beachten müssen. So hatte der Waldeigentümer-Verband AGDW im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa erläutert, dass es zunehmend zu eigenmächtigen Entnahmen von Holz aus deutschen Wäldern kommt. Dies erfüllt in vielen Fällen jedoch den Tatbestand eines Diebstahls, der wiederum in hohen Bußgeldern resultieren kann.
Ein Trugschluss ist etwa die Annahme, dass man in deutschen Wäldern einfach Holz sammeln kann:
Tatsächlich ist es vielmehr so, dass jeder Wald in Deutschland einen Eigentümer hat – unabhängig davon, ob es sich dabei um Unternehmen, Privatpersonen oder die Bundesrepublik handelt. Sämtliche Bestandteile in einem Wald gehören diesem Eigentümer, von Blumen über das Holz bis hin zu Tannenzapfen oder -nadeln. Das schließt auch am Boden liegendes Bruchholz, Rindenstücke oder Äste und Zweige mit ein. Diese einzusammeln stellt im grundlegenden Prinzip einen Diebstahl dar, wie „Chip“ erklärt, auch wenn es Ausnahmen gibt:
Zwar gilt in Deutschland die sogenannte Handstraußregelung nach Paragraf 39, Abs. 3 des BNatSchG. Diese erlaubt es, kleinere Mengen von Blumen, Beeren, Gräsern und Pilzen für den privaten Gebrauch mitzunehmen, solange es sich dabei nicht um geschützte Arten handelt. Doch bei Brennholz tritt diese nicht in Kraft. Es ist also grundlegend nicht gestattet, Brennholz einfach mitzunehmen.
Doch gibt es auch hier Ausnahmefälle:
Je nach Bundesland kann das Sammeln in einigen Staatswäldern mit gewissen Einschränkungen genehmigt werden. Darüber kann man sich sowohl im Bundeswaldgesetz als auch in den jeweiligen Landeswaldgesetzen schlaumachen. In bestimmten Teilen eines Waldes könnte es demnach genehmigt sein, gewisse Höchstmengen an Brennholz mitzunehmen. Sollte es jedoch keine ausdrückliche Erwähnung einer solchen Ausnahme oder Genehmigung geben, sollte man besser davon ausgehen, dass es nicht gestattet ist.
Auch gibt es Bundesländer, in denen geregelte Ausnahmen für das sogenannte Leseholz gelten – also Holz, welches aufgelesen werden kann, Äste und Zweige etwa, welche ohne menschlichen Einfluss von Bäumen gefallen sind. Wichtig ist, dass solche Regularien in staatlichen Wäldern gelten – in Unternehmens- oder Privatwäldern macht der Eigentümer die Regeln dafür. Das nicht genehmigte Sammeln größerer Brennholzmengen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Holzdiebstahl kein Kavaliersdelikt
Es kann „Chip“ zufolge mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro oder gar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ebenfalls nicht gestattet sind das Fällen oder Herausreißen von Bäumen, das Abbrechen oder Absägen von Ästen und Zweigen, Holzsammeln bei Nacht, der Einsatz von Motorsägen (Leseholz darf mitunter mit Handsägen oder Astscheren zerlegt werden) sowie das Brennholzsammeln für kommerzielle Zwecke. Wer etwa widerrechtlich einen Baum fällt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Wer Holz sammeln möchte, sollte sich also im Falle von Privat- oder Unternehmenswäldern mit den Eigentümern in Verbindung setzen und die individuellen Regelungen erfragen. Bei staatlichen Wäldern gelten die oben genannten Rechtsvorgaben, welche sich je nach Bundesland unterscheiden können. Auch können bei manchen Gemeinden sogenannte „Holzsammelscheine“ erhalten werden, die nicht nur ein legales Sammeln, sondern auch ein späteres Kaufen des gesammelten Holzes zu günstigeren Preisen gestatten.
Quelle: chip.de