Hersteller ändert ZutatenKult-Süßigkeit nicht mehr vegetarisch

Hersteller ändert Zutaten: Kult-Süßigkeit nicht mehr vegetarisch – Die meisten Hersteller von Lebensmitteln sich schon längst auf den Vegan-Zug aufgesprungen und bieten immer mehr ihrer Produkte in alternativen Varianten an, die keinerlei tierische Bestandteile enthalten. Der Trend ist allgegenwärtig, weshalb es überrascht, dass der Süßwarenhersteller Storck nun die Rezeptur für das nostalgisch-kultige Kaubonbon „Mamba“ genau entgegengesetzt dieser Richtung verändert hat.
Denn die fruchtige, kaugummiartige Süßigkeit, die es bereits seit 1953 auf dem deutschen Markt gibt, und die inzwischen in mehr als 80 Ländern weltweit verkauft wird, ist künftig nicht mehr vegan und nicht einmal mehr vegetarisch.
In einer Pressemitteilung heißt es dazu, dass man in den vergangenen Jahren neue Rezepturen und Produkte entwickelt habe.
Darunter auch „Mamba Magic Sticks“, „Mamba Fruit Surfer“ und „Mamba Fantastic Mix“, die seit der Markteinführung mit Rindergelatine hergestellt und von der Kundschaft äußerst positiv aufgenommen worden seien.
„In vergleichenden Verbrauchertests favorisiert die Mehrheit der Konsumenten Mamba Produkte mit Gelatine und bescheinigt ihnen eine verbesserte Kauintensität sowie einen verbesserten Geschmack“, so das Unternehmen.
Von daher habe man beschlossen, auch die „Mamba Stange“ auf eine Rezeptur mit Gelatine umzustellen.
„Mit der geänderten Rezeptur folgen wir also der Präferenz der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von diesen als geschmackliche und sensorische Qualitätsverbesserung beschrieben wird.“
Rindergelatine wird aus tierischer Haut, Knochen oder Bindegewebe hergestellt und kommt als Verdickungs- und Bindemittel nicht nur bei Kapseln, Dragees und Tabletten, sondern auch in vielen Desserts, Torten und eben auch Süßigkeiten zum Einsatz, und ist als tierisches Produkt nicht für Veganer oder Vegetarier geeignet.
Storck will die veränderten Zutaten von daher mit einem Hinweis auf der Vorderseite der Packung „Neue Rezeptur“ kennzeichnen. Zudem soll die „Mamba Stange“ in der Übergangszeit „sowohl in bisheriger Rezeptur als auch neuer Rezeptur in den Verkaufsstätten des Handels präsent sein“.
Quellen: focus.de , storck.com