Goldschmuck und 100.000 EuroRentner darf im Garten gefundenen Schatz behalten

Goldschmuck und 100.000 Euro in bar: Rentner darf im Garten gefundenen Schatz behalten – Dass es nicht umsonst redensartlich heißt, dass das Glück mit den Tüchtigen sei, stellte ein Rentner aus einem Ort in der Nähe von Hanau fest, nachdem dieser während der Gartenarbeit in seiner Hecke einen ominösen Müllbeutel entdeckte. Der Inhalt: Goldschmuck im Wert von 20.000 Euro, dazu 100.000 Euro in bar.
Doch der Finder ist nicht nur tüchtig, sondern auch ehrlich, und brachte den Schatz von daher zur Polizei.
Das Ganze ereignete sich bereits im November. Doch obwohl die Polizei daraufhin Fotos des Schmucks veröffentlicht hatte, ist es bislang nicht gelungen, den Besitzer des Beutelinhaltes ausfindig zu machen.
Wie ein Sprecher der Polizei Offenbach gegenüber dem Hessischen Rundfunk erklärte, darf der Rentner den wertvollen Gartenfund laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nun behalten.
Denn unter Paragraph 973 ist geregelt:
„Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.“
Konkret handelt es sich dabei „überwiegend um Damen- und Herrenringe sowie mehrere Taschenuhren, aber auch Halsketten und Ohrstecker“. In einem Fachbetrieb begutachtet schätzten die Experten den Wert der sogenannten Massenware, die in den 50er und 60er Jahren in den USA hergestellt sein dürfte, auf rund 20.000 Euro.
Mit Blick auf den äußerlichen Zustand der Tüte, dürfte diese unentdeckt bereits seit mehreren Jahren in der Hecke gelegen haben.
Und auch wenn die Polizei weiß, dass das Geld und der Schmuck wohl kaum „verloren“ wurden, ließ sich dem Heckenfund keine mögliche Straftat zuordnen. Hinweise aus der Bevölkerung hatten ebenfalls zu nichts geführt, und selbst die Überprüfung der Scheinnummern durch die Bundesbank förderte keinerlei brauchbare Ergebnisse zutage.
„Wir haben alles in unserer Macht stehende getan“ konstatiert der Polizeisprecher und spricht den Schatz damit dem Finder zu. „Er hat alles richtig gemacht, indem er den Fund angezeigt hat und dann auch den Lohn dafür bekommen.“
Quellen: stern.de , hessenschau.de , ppsoh.polizei.hessen.de