Gesetzesentwurf: Bundesrat fordert wechselbare Akkus bei Elektrogeräten – Aktuell sorgt der Bundesrat für Aufsehen, nachdem bekannt wurde, dass ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht wurde, der Elektronik-Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, in ihren Produkten wechselbare Akkus zu verbauen. Dies beträfe vor allem auch Notebooks und Smartphones.

Im Zuge des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fordert der Bundesrat diese Änderung, damit die Hersteller künftig mehr Verantwortung bezüglich der Abfallvermeidung übernehmen. Am Beispiel der fest verbauten Akkus in Smartphones bilden diese ein großes Problem. Denn laut dem Bundesrat bilden diese „oftmals [...] das störanfälligste Bauteil am Smartphone.“

Ist ein Akku defekt, führe das dazu, dass das gesamte Smartphone entsorgt werden muss. Der neue Gesetzesentwurf würde dieses Problem lösen und zugleich zur Abfallvermeidung beitragen. Im Detail heißt es in der Stellungnahme des Bundesamtes zum Gesetzentwurf: „Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden. […]

Ein austauschbarer Akku, der vom Endnutzer selbst getauscht werden kann, führt dazu, dass das Smartphone länger genutzt werden kann. Oftmals ist der Akku das störanfälligste Bauteil am Smartphone. Dieser technische Mangel führt dazu, dass aufgrund der nachlassenden Kapazität des Akkus oder eines Defektes gesamte Smartphones entsorgt werden.“

Der Gesetzentwurf sieht überdies vor, dass Hersteller sicherstellen, dass bis fünf Jahre nach dem Kauf noch Ersatzakkus verfügbar und lieferbar sind. Außerdem sollen die Verbundstoffe in Elektrogeräten leicht trennbar sein, um die Recycling-Prozesse zu erleichtern. Alle Hersteller, die den geplanten Richtlinien folgen, sollen dafür auch belohnt werden.

Quelle: golem.de