Gesetzesänderung: Supermärkte und Discounter müssen Preise neu kennzeichnen – Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzes müssen Supermärkte und Discounter ab dem 28. Mai die Preisangaben zu ihren Produkten ändern und dabei einen vereinfachten Grundpreis angeben. Damit soll eine bessere Preistransparenz gewährleistet werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Vergleiche zu erleichtern.

Waren zuvor Angaben zum Grundpreis nach 100 Gramm, 100 Millilitern, einem Liter oder einem Kilo möglich, darf künftig nur noch die Angabe je Kilo oder je Liter erfolgen.

An besagtem Grundpreis kann man unabhängig vom jeweiligen Packungsinhalt erkennen, wie viel man inklusive Steuern für ein bestimmtes Produkt zahlen würde, wenn man genau einen Liter oder ein Kilo kaufen würde.

Musste man früher für einen Vergleich vor allem im Falle unterschiedlicher Packungsgrößen häufig umrechnen, wenn Händler Grundpreis A auf 100 Gramm auszeichneten und Grundpreis B auf ein Kilo, entfällt dies dank der neuen Regelung nun.

Auch für lose Lebensmittel, worunter zum Beispiel Obst, Fleisch, Fisch und Gemüse fallen und für deren Preisangabe zuvor zwischen 100 Gramm und einem Kilo gewählt werden konnte, gilt die neue Regelung des vollen Kilo- oder Literpreises.

Der Grundpreis pro Kilogramm oder pro Liter muss grundsätzlich für alle Lebensmittel und bei einigen Drogerie-Artikeln angegeben werden und ist an den Regalen, im Prospekt oder auch im Internet zu finden.

Quelle: focus.de