Gesetze und Reformen: Das ändert sich alles ab 1. Juli 2022 – Vieles wurde schon seit Monaten angekündigt, nun ist es so weit. Ab dem ersten Juli kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher mit neuen Gesetzen und Reformen einige Änderungen zu.

Dabei kann es für den Einzelnen auch Vorteile und mehr Geld im Portemonnaie mit sich bringen, schaut man beispielsweise auf die Erhöhung des Steuerfreibetrags oder die Rente. Aber man wird nun auch wesentlich einfacher Verträge kündigen können. Auf der anderen Seite wird aber auch das Rauchen teurer.

Nachfolgend haben wir für euch die Änderungen zusammengetragen, die ab dem 01. Juli 2022 in Kraft treten.

Mindestlohn

Am 1. Januar 2022 wurde bereits das Einkommen im Mindestlohnsektor erhöht und stieg von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Die zweite Erhöhung folgt nun am 1. Juli, wo pro Stunde mindestens 10,45 Euro gezahlt werden müssen.

Rentenerhöhung

Knapp 21 Millionen Menschen erhalten zum 1. Juli eine merkliche Erhöhung ihrer Rentenbezüge. So steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Es ist die markigste Rentenerhöhung seit Jahrzehnten.

Corona-Testverordnung

Ebenfalls ab Juli läuft die Corona-Testverordnung ab. Heißt, Bürgertests müssen wieder selbst bezahlt werden und werden nicht mehr vom Bund übernommen.

Pfandpflicht für Kunststoffflaschen

Ebenfalls ab sofort gilt eine Pfandpflicht für sämtliche Kunststoffflaschen. Wurde bereits zuvor Pfand auf Bier und Mineralwasser in Plastikflaschen erhoben, kommen nun auch alle anderen Getränke in Kunststoffflaschen, wie etwa Säfte, hinzu. Hierbei werden nun 25 Cent Pfand pro Flasche verlangt.
Kurz: Ab jetzt ist jede Getränkeflasche aus Kunststoff zugleich eine Pfandflasche. Allerdings gibt es für alle derzeit noch im Umlauf befindlichen Kunststoffflaschen und Dosen kein Pfand – die Übergangsfrist endet am 1. Juli 2022. Von der Pfandpflicht weiterhin ausgenommen sind alle Plastikflaschen für Milchprodukte jeglicher Art.

Digitale Krankschreibung

Seit Oktober 2021 werden digitale Krankschreibungen bereits von den Ärzten an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dann auch digital zusätzlich an die Arbeitgeber übermittelt werden.

Elektro-Kleingeräte

Ab dem 1. Juli 2022 können Elektro-Kleingeräte auch bei einem Discounter oder Lebensmittelmarkt abgegeben werden. Einzige Voraussetzung ist hier, dass das zu entsorgende Elektro-Kleingerät eine Kantenlänge bis 25 Zentimeter nicht überschreitet. Alle Supermärkte die eine Geschäftsfläche von 800 Quadratmeter und mehr aufweisen, werden übrigens zu einer Annahme verpflichtet.

Kündigung von Verträgen

Verbraucherinnen und Verbraucher können nun einfacher Verträge kündigen. So ist es nun für Dauerschuldverhältnisse Pflicht, dass man sie per Kündigungsbutton ohne große Suche wieder beenden kann. Zudem müssen nun kurz darauf elektronische Eingangsbestätigungen versendet werden.

Übrigens, Verträge die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, weisen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat auf. Auch eine bestimmte Verlängerung der Laufzeit beim Versäumen der Kündigungsfrist gibt es dann nicht mehr. Zwar wird der Vertrag bis auf unbestimmte Zeit verlängert, sollte man vergessen zu kündigen. Doch dieser kann dann mit einer Frist von einem Monat wieder gekündigt werden.

Mietspiegel

Ebenfalls ab 1. Juli tritt ein neuer Mietspiegel in Kraft. Wer dafür per Zufallsprinzip ausgewählt wird, muss an die zuständigen Behörden Angaben zur Miete machen. Wer sich dem verweigert, kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro belangt werden. Die Auskunftspflicht gilt allerdings nur, wenn diese für eine qualifizierte Mietspiegelerstellung benötigt wird.

Grundsteuer-Reform

Wer Immobilien besitzt, muss ab Juli eine gesonderte digitale Steuererklärung abgeben. Die Frist dafür endet am 31. Oktober 2022. Wer diese überschreitet, kann mit einer Strafzahlung rechnen.

Tabaksteuererhöhung

Seit dem 1. Januar 2022 greift hierzulande das sogenannte Tabaksteuermodernisierungsgesetz. Dieses schließt auch Wasserpfeifentabak sowie erhitzten Tabak mit ein. In Bezug auf die Standard-Packung mit 20 Zigaretten wurden zehn Cent mehr fällig, so dass man im Schnitt 7,30 Euro für eine Schachtel Glimmstängel zahlt. Ab dem 01. Juli 2022 wird im Zuge des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes nun auch bei Wasserpfeifentabak für Shishas, Sticks für Tabakerhitzer sowie Liquids für E-Zigaretten an der Preisschraube mit 15 Cent mehr gedreht werden.

Führerschein

Wer im Besitz eines älteren Führerscheins ohne Ablaufdatum für Auto, Motorrad oder LKW ist, muss nun tätig werden und seinen Führerschein umtauschen. Zumindest alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und einen alten Papierführerschein besitzen. Hier läuft die Frist nun zum 19. Juli ab, um seinen alten Lappen gegen einen neuen einzutauschen.

Erhöhung der Sozialleistungen

Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhält, bekommt ab Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro. Für jedes Kind erhöhen sich die Monatszahlungen um 20 Euro. Auch wer Arbeitslosengeld I bezieht, erhält eine Einmalzahlung, und zwar in Höhe von 100 Euro.

Erhöhung Paket-Porto

Wer ab dem 1. Juli Pakete mit der DHL versendet, muss mehr zahlen. Privatkunden zahlen für ein 2-Kilogramm-Paket künftig 50 Cent mehr, nämlich 5,49 Euro. Wegen gestiegener Papierkosten wurden ebenfalls die Preise für Packsets und Pluspäckchen erhöht. Zudem entfällt der Online-Rabatt beim Kauf von Paketmarken. Dafür sinkt der Filialpreis für das Versenden eines 5-Kilogramm-Pakets  von 7,49 Euro auf 6,99 Euro.

EEG-Umlage

Ab Juli fällt zudem nach 20 Jahren die EEG-Umlage weg, die über die Stromrechnung abgerechnet wurde.

Quelle: antenne.de