Gesetzänderungen und mehr: Alle Änderungen im September 2023 – Auf Verbraucherinnen und Verbraucher kommen auch im kommenden Monat ein paar wichtige Änderungen zu. Ab dem ersten September 2023 gibt es Gesetzänderungen, die auch einige Erleichterungen mit sich bringen. So gelten ab Monatsbeginn beispielsweise neue Regeln, die die Kfz-Zulassungen erheblich vereinfachen und eine enorme Zeitersparnis mit sich bringen.

Darüber hinaus steht die Deadline für die Einkommensteuererklärung 2022 an. Es gibt aber auch Dinge, die ab September 2023 verboten werden. Diese und andere Änderungen, die ab dem 01. September 2023 in Kraft treten, zeigen wir euch nachfolgend zusammengefasst.

Kfz-Zulassungen

Seit einigen Jahren schon können Kraftfahrzeuge online zugelassen werden. Allerdings musste man danach auf Papiere und Plaketten per Post warten. Ab dem 1. September 2023 können nun alle, die ihr Fahrzeug online zugelassen haben, direkt losfahren. Denn dann reicht der digitale Zulassungsbescheid als Nachweis der Kfz-Zulassung. Dieser gilt für insgesamt zehn Tage. Nach dieser Frist gilt nur noch der Nachweis, den man auf postalischem Wege erhält. Neu ist auch, dass Oldtimer-, Saison- sowie E-Kennzeichen nun ebenfalls online zugelassen werden können.

Steuererklärung 2022

Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 noch nicht erstellt hat, kann dies noch bis zum 30. September 2023 erledigen. Denn dies ist der Abgabe-Stichtag. Da dieser aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich diese Deadline auf Montag, den 2. Oktober 2023. Wer seine Steuererklärung 2022 durch einen Profi wie einen Steuerberater erstellen lässt, hat indes noch Zeit bis zum 31. Juli 2024.

Löschung alter Nachrichten im ELSTER-Progamm

„Viele Nachrichten im ELSTER-Posteingang, die älter als ein Jahr sind, sollen ab 18. September automatisch gelöscht werden. […] Darüber wurden Nutzer über das Portal zur Abgabe Elektronischer Steuererklärungen informiert.“ Heißt es seitens „anwalt.de“. Wer also noch alte Nachrichten behalten will, sollte diese bis zum Stichtag noch sichern.

Härtefallfonds des Bundes

Rentner aus den östlichen Landesteilen können ab September vom Härtefallfonds des Bundes profitieren. Alle Ost-Rentner, die wegen der Umstellung von DDR- auf Bundesrecht bis dato benachteiligt wurden, können bis zu 5.000 Euro als Einmalzahlung als Unterstützung erhalten. Dazu zählen auch sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, also Menschen mit jüdischen Vorfahren aus der Sowjetunion sowie Spätaussiedler. Die Beantragung muss allerdings bis zum 30. September 2023 erfolgen.

Verbot von Halogen-Pins

Ab dem 1. September 2023 sind sogenannte „Halogen-Pins“, also Halogenlampen mit Sockel, verboten und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dem liegt eine neue Ökodesign-Richtlinie der EU zugrunde, die diese Leuchtmittel verbietet. Alles, was Händler noch auf Lager haben, darf aber noch verkauft werden.

Cola-Preissteigerung

Im September erhöht Coca-Cola aufgrund von erhöhten Rohstoff- und Energiepreisen die Preise. So berichtete die „Lebensmittelzeitung“, dass der Konzern die Preise für sein gesamtes Sortiment anzieht. Dies bedeutet, dass nicht nur die Cola teurer wird, sondern auch Sprite sowie Fanta.

Quelle: bild.de