Gesetz: Bundesregierung plant Gassi-Pflicht für Hundebesitzer – Die Bundesregierung plant umfassende Neuregelungen für Halter und Züchter. Wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesagrarministeriums hervorgeht, umfassen diese eine Gassi-Pflicht sowie ein Verbot, das Tier den ganzen Tag alleine zu lassen.


Im Detail sieht der Verordnungsentwurf, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag, zukünftig drei Regeln für Hundehalter vor:

  • Mindestens zweimal täglich mindestens eine Stunde Auslauf für Hunde,
  • Verbot der Anbindehaltung sowie
  • Verbot des Alleinlassens der Tiere über den ganzen Tag.

Die Pläne des Bundesagrarministeriums führten dazu „neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden“ ins Feld, wie es hieß.

Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.“ Das bedeutet, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lange alleingelassen werden.

Private und professionale Hundezüchter werden indes zukünftig angehalten, sich täglich mindestens vier Stunden um Welpen zu kümmern, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen können.

Des Weiteren soll gelten, dass ein Betreuer maximal drei Würfe einer Hündin zugleich betreuen darf, während künftig auch Größe und Temperatur für Wurfkisten geregelt werden.

Die sogenannte „Anbindehaltung“, also das dauerhafte Anketten von Hunden, soll gänzlich untersagt werden, beziehungsweise nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Durch ein Ausstellungsverbot von Hunden, denen tierschutzwidrig Ohren oder Rute entfernt wurden oder die sich wegen übermäßiger Zucht nicht mehr artgerecht verhalten können, möchte man zudem dem Zuchtanreiz entgegenwirken.

Auf die Frage, wie man die Neuregelungen insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrollieren wolle, antwortete eine Sprecherin der Ministerin, dass dafür die Behörden der Länder zuständig seien.

Freilich würden diese aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln, um zu überprüfen, ob diese mit ihren Tieren Gassi gegangen seien. Es gehe in erster Linie um die Zwingerhaltung von Hunden.

Dem Ministerium zufolge soll die neue Verordnung, die auch den Transport von Rindern, Schweinen und Geflügel neu regelt, in den ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden.

Quelle: .focus.de