GerichtsurteilJobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Kosten für Radfahrt erstatten

Gerichtsurteil: Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger Kosten für Radfahrt erstatten – So mancher Weg lässt sich mit dem Fahrrad deutlich einfacher und schneller bewältigen, als dafür extra das Auto zu bemühen, oder sich mit den Unwägbarkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs herumzuärgern. Vor allem aber kommt die Fahrt mit dem Drahtesel deutlich günstiger zu stehen, und kann unter Umständen sogar noch einen kleinen Gewinn abwerfen, wie der folgende Fall beweist.
Anlässlich eines Meldetermins im Jobcenter hat sich ein Hartz-IV-Empfänger auf das Fahrrad geschwungen. In vielerlei Hinsicht vorbildlich sollte man meinen, spart dies neben Emissionen doch auch gleich die Anfahrtskosten.
Eben jene wollte der Mann aber nun vom Amt erstattet bekommen, und zog mit einer entsprechenden Klage – das Jobcenter hatte also wohl zunächst abgelehnt – bis vor das Sozialgericht in Leipzig.
Und tatsächlich urteilte man dort, dass man dem Kläger die Kosten auch dann erstattet werden müssen, wenn dieser mit dem Fahrrad, anstatt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Termin kommt.
Allerdings dürfte es dabei wohl um einen Kleckerbetrag gehen, denn dem Jobcenter wurde im Zuge des Urteils ein Ermessensspielraum eingeräumt, habe der Hartz-IV-Empfänger hinsichtlich der Höhe der Erstattung doch nicht den gleichen finanziellen Anspruch wie jemand, der mit dem Auto zum Amt käme.
Quelle: focus.de