Gericht: Falschparker zu 24.450 Euro Strafe verurteilt – Dass ein Streit zwischen Nachbarn richtig teuer werden kann, beweist aktuell ein Fall aus Leipzig. Dort hatte ein Mann die Einfahrt seiner Nachbarn derart konsequent blockiert, dass diese sich genötigt sahen, vor Gericht zu ziehen. Dort sollten sie schließlich Recht bekommen, woraufhin das Oberlandesgericht den notorischen Falschparker insgesamt zu einer satten Geldstrafe in Höhe von 24.450 Euro verurteilte.

Wie das Gericht mitteilte, leben die Streitparteien in einer engen Leipziger Wohnstraße einander gegenüber.

Weiter heißt es, dass der Beklagte mit seinem Pkw bereits seit Jahren schon regelmäßig direkt auf der Straße vor seiner eigentlichen Grundstückseinfahrt parkte, und damit genau gegenüber der Einfahrt der Klägerin.

Obwohl er sich genauso gut auch etwas versetzt oder einfach in seine eigene Einfahrt hätte stellen können, erschwerte er es der Klägerin damit sehr, aus ihrer Einfahrt hinaus- oder in diese hineinzufahren.

Der mittlerweile verstorbene Ehemann der Frau hatte bereits 2019 gegen die Parkgewohnheiten seines Nachbarn geklagt, was seinerzeit zu einem Vergleich führte. Demzufolge war es dem Beklagten erlaubt, seinen Wagen täglich bis zu fünfmal für maximal zehn Minuten auf der Straße vor seiner Grundstückseinfahrt abzustellen.

Für jeden Verstoß wurde eine Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart.

Der renitente Nachbar scherte sich um die erzielte Einigung jedoch herzlich wenig und parkte weiterhin an gewohnter Stelle. Klugerweise protokollierten die Kläger dessen zahlreiche Parkverstöße akribisch und konnten die Vertragsstrafen damit gerichtlich geltend machen.

So kam es dann, dass das Landgericht Leipzig den Beklagten der offiziellen Mitteilung zufolge 2020 wegen 44 Verstößen zur Zahlung von 3.300 Euro an die Kläger verurteilte.

2021 kamen weitere 83 Verstöße hinzu und damit auch 11.850 Euro, die der Beklagte abzudrücken hatte.

Am 1. März 2022 bestätigte das Landgericht dann weitere 67 Verstöße und verurteilte den Mann zu einer erneuten Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.500 Euro.

Der Beklagte versuchte Berufung einzulegen, was jedoch „im Wesentlichen erfolglos“ blieb. Letztendlich konnten lediglich acht Verstöße als nicht erwiesen angesehen werden, weshalb der Senat die Vertragsstrafe um 1.200 Euro reduzierte.

Abschließend heißt es: „Weshalb der betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht ändert und es vorzieht, in regelmäßigen Abständen zu hohen Vertragsstrafen verurteilt zu werden, weiß niemand.“

Quellen: medienservice.sachsen.de , spiegel.de