Gerichtsurteil: EU-Bürger mit Schulkindern haben Anrecht auf Hartz-IV – Am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wurde kürzlich ein Urteil gefällt, das als wegweisend gilt. Dem Richterspruch zufolge haben nämlich auch EU-Bürger auf Arbeitssuche ein Anrecht auf Sozialleistungen, sofern deren Kinder eine deutsche Schule besuchen und damit ein Aufenthaltsrecht besteht.

Vorausgegangen war ein Fall aus Krefeld um einen polnischen Staatsbürger, der bereits seit 2013 gemeinsam mit seinen beiden Töchtern in Deutschland lebt. Nachdem er 2015 und 2016 verschiedene Jobs ausübte, wurde der Mann schließlich arbeitslos.

2016 und 2017 erhielt die Familie teilweise Unterstützung nach Hartz IV, bis das Jobcenter in Krefeld die Leistungen im zweiten Halbjahr 2017 strich.

Dem Urteil des EuGH zufolge verstoße dies jedoch gegen geltendes EU-Recht. So habe der Vater – Jobverlust hin oder her – aufgrund des Schulbesuches seiner Kinder ein Aufenthaltsrecht, woraus sich in Sachen Sozialleistungen wiederum ein Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern ergebe.

Damit soll vermieden werden, dass Kinder, deren Eltern ihren Job verlieren, die Schule abbrechen und in ihre Heimat zurückkehren müssen.

Die Richter entschieden, dass die deutschen Behörden in diesem Falle keine Ausnahmeregelung geltend machen können, der zufolge EU-Bürger auf Arbeitssuche von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

Jene, laut EuGH eng auszulegende Regel, gelte lediglich für Personen, deren Aufenthaltsrecht auf der Arbeitssuche in Deutschland basiert. Im Falle des Mannes aus Krefeld fußte dieses jedoch auf dem Schulbesuch der Kinder.

Quelle: focus.de