GerichtsurteilDB muss auf geschlechtsneutrale Anrede umstellen

Gerichtsurteil: DB muss auf geschlechtsneutrale Anrede umstellen – Einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main zufolge ist das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anrede beim Kauf eines Tickets der Deutschen Bahn diskriminierend. Das bedeutet für die Bahn, dass diese ihr Buchungssystem umstellen muss und dabei künftig entweder ganz auf die Anrede Herr oder Frau verzichtet, oder diese um eine weitere ergänzt, mit der sich auch Menschen ohne Geschlechtsidentifikation angesprochen fühlen.
Geklagt hatte René-Rain Hornstein, eine Person, die im Jahr 2019 online bei der Deutschen Bahn eine Fahrkarte kaufen wollte, sich dabei aber einem der beiden Geschlechter zuordnen musste.
Diese Form der Diskriminierung müsse laut der Vorsitzenden Richterin Charlotte Rau ein Ende haben. Generell habe die Bahn ab dem nächsten Jahr auf die diskriminierende Angabe der Anrede Herr oder Frau zu verzichten. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe.
Außerdem wurde Hornstein eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen – gefordert gewesen waren 5.000 Euro. Darüber hinaus habe die Bahn Hornsteins Kosten von knapp 500 Euro zu übernehmen. Die Verfahrenskosten müssen sich die Streitparteien jedoch teilen, die beide nicht zur Urteilsverkündung erschienen waren.
„Die Rechte nicht-binärer Personen sind auch in der Breite angekommen“, erklärte Hornsteins Rechtsanwältin Friederike Boll daraufhin.
Ihr zufolge sei die Bahnfahrkarte ein Paradebeispiel für die alltägliche Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, welches bereits 2017 entschieden hatte, dass auch nicht-binäre Personen in der Rechtsordnung geachtet werden müssen.
Demzufolge müsse es bei der Angabe des Geschlechts mindestens eine dritte Option geben.
„Mir geht es vor allem um die Gleichbehandlung von binären und nicht-binären Menschen“, zitiert „Welt“ Hornstein.
„Von der Zahlung einer Entschädigung soll das Signal ausgehen, dass es einem Wirtschaftsunternehmen Geld kostet, wenn es eine Person dem falschen Geschlecht zuordnet.“
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Praxis der Deutschen Bahn bereits in erster Instanz als diskriminierend beurteilt. Hornstein war seinerzeit zwar keine Entschädigung zugesprochen, die Bahn aber dazu verurteilt worden, ihre Website und ihre Abwicklungsunterlagen sofort umzustellen.
Mit dem neuen Urteil des OLG wurde der Bahn nun eine Frist bis zum 1. Januar 2023 eingeräumt.
Quelle: welt.de