Gerichts-UrteilBerliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

Gerichts-Urteil: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig – Ursprünglich sollte der Mietendeckel als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats in Berlin herhalten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Vorhaben unter die Lupe genommen hat, nun aber die Ernüchterung: Der Mietendeckel ist verfassungswidrig.
Wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, habe der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt. Von daher sei für eigene Gesetze der Länder kein Raum.
Zuvor hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete der FDP und Union eine Überprüfung mit dem Ziel angestoßen, dass zentrale Passagen des Gesetzes für nichtig erklärt werden. Mit Erfolg, wie sich nun zeigt.
Der Berliner Mietendeckel sieht vor, dass die Mieten für gut 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren werden, und erst ab 2022 zum Inflationsausgleich wieder steigen dürfen. Im Falle einer Wiedervermietung gilt eine Obergrenze, welche an Alter, Ausstattung und Lage der Wohnung bemessen wird.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Für seit 2014 fertiggestellte neue Wohnungen gilt der bis 2025 befristete Mietdeckel nicht.
„Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht“, kritisierte CDU-Landeschef Kai Wegner den Senat vor dem Hintergrund der Karlsruher Entscheidung scharf und fordert: „Der Senat muss als Sofortmaßnahme einen Sicher-Wohnen-Fonds auflegen, um soziale Härtefälle aufgrund des Mietendeckels finanziell abzufedern.“
FDP-Fraktionsvize Michael Theurer erklärte: „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung.“
Für Mieter bedeutet dies nun, dass sie wieder die ursprünglich höhere Miete zahlen müssen. Im schlimmsten Fall sei sogar die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit rückwirkend zurückzuzahlen.
Allerdings hat Deutschlands größter Wohnkonzern Vonovia bereits angekündigt, keine Mietnachforderungen stellen zu wollen. Wie das Unternehmen mitteilte, sollen den Mietern „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hält die Entscheidung des Verfassungsgerichtes indes für bitter, „aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“.
Quelle: bild.de