Gendergerechte SpracheMitarbeiter klagt gegen Gender-Gap bei Audi

Mitarbeiter klagt gegen Gender-Gap bei Audi – Seit Kurzem gilt im Hause Audi das neue Motto: „Vorsprung beginnt im Kopf“. Dahinter verbirgt sich ein Leitfaden für gendergerechte Sprache, welcher sowohl für die interne als auch externe Kommunikation genutzt werden soll und zum Beispiel aus Audianern künftig „Audianer_innen“ macht. (MANN.TV berichtete)
Mehr als ein Jahr hatte eine eigens dafür ins Leben gerufene Projektgruppe in die Erstellung des Leitfadens investiert, und sich im Zuge dessen für die sogenannte „Gender Gap“ entschieden, welche auch nicht binäre Geschlechter in die Sprache mit einbezieht.
Doch gut einen Monat nach der Einführung regt sich aktiver Widerstand. Laut einem Bericht der „Bild“, geht ein Mitarbeiter von Volkswagen juristisch gegen den neuen Leitfaden vor, um auf dem Rechtsweg eine Unterlassung zu erwirken.
Als Grund führt der Mitarbeiter an, dass die Gender Gaps seine Persönlichkeitsrechte in deren „Ausprägung als Schutz der geschlechtlichen Identität“ verletzten. Auf eine Anfrage des Vereins Deutsche Sprache (VDS) erklärten die zuständigen Anwälte Benecken & Giesen:
„Unser Mandant fühlt sich durch das Gendern massiv gegängelt. Er ist entsetzt, dass die Audi AG von oben herab geradezu diktatorisch eine Sprache ihren Mitarbeitern verordnen will, die der Prüfung durch die amtliche Rechtschreibung nicht im Ansatz standhält.“
Zwar sei ihr Mandant nicht Mitarbeiter der Audi AG selbst, aus Sicht der Juristen aber dennoch abmahnbefugt:
„Unser Mandant ist in verschiedenen VW-Gremien tätig, die mit Mitarbeitern der Audi AG in ständigem Kontakt und Austausch stehen. Er ist daher von diesem Gender-Unfug direkt betroffen und hat daher das erforderliche Rechtsschutzinteresse.“
Auch der VDS steht dem Thema äußerst kritisch gegenüber und stellt sich „moralisch und finanziell“ an die Seite des Mitarbeiters.
„Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich jemand traut, sich dieser sprachlichen Umweltverschmutzung entgegenzustellen“, betont der Vorsitzende des VDS, Professor Walter Krämer und erklärt weiter: „Das Gendern ist kein natürlicher Sprachwandel, es ist ein ideologisch gefärbter Versuch, Menschen zu einer Sprache zu zwingen, die sie im Alltag nicht sprechen.“
Audi hat nun Zeit bis zum 19. April, die Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, gibt es laut den Anwälte Benecken & Giesen „postwendend einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren an das Landgericht Ingolstadt“.
Auf eine Anfrage der „Bild“ bestätigte eine Sprecherin der Audi-Tochter den Eingang des Schreibens, und dass dieses an die Rechtsabteilung weitergeleitet worden sei. Ansonsten hieß es bloß: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns nicht zu laufenden juristischen Vorgängen äußern.“
Quelle: echo24.de