Gartenarbeit mit hoher StrafeBis zu 100.000 Euro möglich

Viele verbringen gerne ihre Freizeit bei der Gartenarbeit. Allerdings ist Umsicht geboten, bevor man zu Heckenschere und Kettensäge greift. Schneidet man zur falschen Zeit nämlich zu viel, drohen saftige Bußgelder.
Hobby-Gärtner sollten eine Gartenarbeit bis zum 1. März erledigt haben: Das Schneiden von Hecken
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht aus Gründen des Tierschutzes ein grundsätzliches Verbot vor, welches vom 1. März bis zum 30. September gilt. In dieser Zeit dienen Hecken nämlich als wichtige Brut- und Niststätte für allerlei Tiere.
Konkret steht im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 geschrieben, dass es verboten ist, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“.
„Auf den Stock zu setzen“ bedeutet dabei, sie handbreit über dem Boden abzuschneiden
Mit Blick in den Bußgeld-Katalog drohen bei einem Verstoß gegen das Gesetz in einigen Bundesländern Strafen von bis zu 100.000 Euro.
Allerdings sind Hecken in dem genannten Schutzzeitraum nicht vollkommen tabu. Laut dem BNatSchG sind „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ zulässig.
Quelle: focus.de