GartenarbeitAb März drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro

Gartenarbeit: Ab März drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro – Der eigene (Schreber-)Garten bietet Muße und Entspannung, ein Grundstück will aber auch gepflegt werden. Mitunter eine Notwendigkeit: der Heckenschnitt. Der kann vom Frühjahr bis zum Spätsommer teuer zu stehen kommen: Viele Vogelarten nisten in dieser Zeit in Bäumen, Sträuchern und Hecken. Daher darf nicht stark geschnitten oder gar komplett gekappt werden. Wer es tut, riskiert empfindliche Strafen.
Wie „Chip“ berichtet, können Bäume fällen, starker Hecken- und Wallhecken- oder Gebüsch-Rückschnitt teuer zu stehen kommen. Denn solche Gartenarbeiten sind vom 1. März bis zum 30. September untersagt. Ebenso dürfen Röhricht- sowie Schilfbestände in der freien Landschaft weder gekürzt noch gerodet oder gar komplett zerstört werden. Festgehalten ist all das im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5.
Besser bis Oktober warten
Wörtlich steht dort, dass „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ weder abgeschnitten noch „auf den Stock“ gesetzt werden dürfen. Wie „Chip“ erläutert, ist damit ein Kürzen bis auf eine Handbreit über dem Erdboden gemeint. Solche Tätigkeiten sollten demnach besser bis Oktober unterbleiben – je nach Bundesland und Stärke eines Rückschnitts können sonst hohe Bußgelder die Folge sein.
In Bayern sieht der Katalog zwischen 50 und 1.000 Euro für das Stutzen einer Hecke von bis zu zehn Metern vor, in Mecklenburg-Vorpommern können unter Umständen Bußgelder von 100.000 Euro verhängt werden. Mit stärkeren Eingriffen sollte man daher für die Zeit zwischen Oktober und Februar planen. Durchgeführt werden dürfen im Sommer hingegen kosmetische Schnitte für Form und Pflege, um Pflanzen-Zuwachs zu beseitigen.
Ebenfalls gestattet:
Die stärkere Stützung von Gehölzen, wenn diese schwer erkrankt oder nicht mehr sicher sind, dann darf auch während des Schutzzeitraums geschnitten werden. Bestimmte naturnahe Pflanzen wie etwa Hagebutten-Hecken können überdies von Ausnahmen betroffen sein, komplett gekappt werden dürfen sie allerdings nicht. Gartenexperten und Tierschützer legen Besitzern nahe, auch mit kleineren Pflegeschnitten bis zum Herbst zu warten, weil Jungvögel flügge werden und die Einschnitte Stress bei allen Tieren auslösen.
Dies kann dazu führen, dass Elterntiere die Nester aufgeben und die Nestlinge sich selbst überlassen. Auch können die Schnitte zu regelrechten Sichtfenstern und Einfalltoren für Katzen, Füchse, Eichhörnchen und andere Nesträuber werden. Zudem wachsen Pflanzen dem Bericht zufolge in der 2. Junihälfte stärker nach – es könnte sich lohnen, mit einem starken Rückschnitt zu warten, um sich zweimaliges Arbeiten im Jahr zu ersparen.
Quelle: chip.de