Mitarbeiter schenkt Obdachlosen Pfandflaschen: Fristlose Kündigung – Leider geht der Wille zu helfen nicht immer mit geltendem Recht konform. Oder zumindest mit dem, was einige dafür halten. Dieser Umstand trägt mitunter seltsame Blüten, wie der aktuelle Fall eines Sachbearbeiters einer Versicherung in Hamburg mal wieder gezeigt hat.

Wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtete, wollte dieser nach seiner Nachtschicht noch flott die Küche aufräumen, wobei er im Putzraum auf eine Tüte voller Leergut stieß. Pfandflaschen von ihm selber, den Kollegen und „vielleicht fünf oder höchstens zehn“, die der Firma gehörten. 

Ohne sich dabei was Böses zu denken – ganz im Gegenteil –, entschloss sich der Sachbearbeiter spontan, die Tüte einem Obdachlosen am Jungfernstieg zu schenken.

Zwei Wochen später wurde er in das Büro des Chefs zitiert, der ihm mündlich kündigte. Die schriftliche fristlose Kündigung lag bereit am nächsten Tag in seinem Briefkasten. Der Grund: Diebstahl von Firmeneigentum!

Auf den Aufnahmen der Überwachungskamera war zu sehen, wie der Sachbearbeiter das Büro mit der vollen Tüte verließ und mit einer leeren wiederkam.

Der Vater zweier Kinder reagierte entsprechend verzweifelt, und äußerte gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ die Vermutung, dass die Firma das Ganze zum Anlass nahm, sich im Zuge der Corona-Krise unliebsamer Mitarbeiter zu entledigen.

Immerhin konnte man sich noch auf eine ordentliche Kündigung einigen, weshalb der Sachbearbeiter von einer Kündigungsschutzklage absah. Ein Fehler, wie der Arbeitsrechtler Rolf Geffken in einem Gespräch mit der Zeitung erklärt:

„Anschuldigungen wie in diesem Fall werden häufig zum Vorwand genommen für eine Kündigung, die aus einem ganz anderen Anlass erfolgt“, sagt Geffken, der in dieser Situation den Gang vor Gericht empfiehlt.

Denn eine Schädigung des Vertrauensverhältnisses kann schnell als Kündigungsgrund herangezogen werden. Da reicht es zuweilen schon aus, sein Handy am Firmenstromnetz zu laden. Oftmals stellt sich bei einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme auf dem Rechtsweg dann aber heraus, dass das Problem auch mit weniger radikalen Mitteln gelöst werden kann.

Laut dem „Hamburger Abendblatt“ äußerte sich die Versicherung auf Nachfrage übrigens nicht zu dem Thema.

Quelle: focus.de