Flaschen und DosenNeue Regelung für Pfand ab 2022

Flaschen und Dosen: Neue Regelung für Pfand ab 2022 – Es ist ein Unterschied, der vielen Verbrauchern aufgefallen sein dürfte: Auf verschiedene Flaschen ist Pfand angesagt, aber insbesondere kleine Mineralwasserflaschen oder Saftschorlen sowie manche Orangensäfte in Kunststoffflaschen kommen mitunter ohne aus. Dies wird sich mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes ändern, die der Bundestag für 2022 beschlossen hat.
Die Pfandpflicht gilt somit ab 2022 auch für mehr Getränkebehälter: Besagte Fruchtsäfte in den Einwegflaschen fallen darunter. Im Mai 2021 hatte der Bundestag die Gesetzesänderung beschlossen, welche vom Bundesrat gebilligt wurde. Ab dem 1. Januar 2022 gilt die neue Regelung für alle Plastik-Einwegflaschen und Getränkedosen. Somit werden auch Obstsäfte in diesen Behältern pfandpflichtig.
Milch vorerst nicht
Dies gilt für Plastik-Einwegflaschen bis zu drei Litern außer Plastik-Milchflaschen – hier wird die Pfandpflicht erst 2024 gültig. Einzig Getränkeflaschen und -dosen, die noch vor dem Stichtag am 1. Januar 2022 im Geschäft standen, bleiben von der Pfandpflicht als Ausnahme unberührt: Bis zum 1. Juli 2022 können diese noch ohne Pfand verkauft werden. Manche Hersteller haben sich bereits auf eine freiwillige Anwendung der Neuregelung geeinigt.
Sie werden bereits 2021 das Pfand erheben. Laut einem Artikel von „RTL“ dürfte spätestens im Sommer 2022 Schluss mit dem „Übergangs-Chaos“ sein. Bundesumweltministerin Svenja Schulze äußerte sich zur Neuregelung: „Die Ausweitung der Pfandpflicht macht das Pfand für alle Verbraucherinnen und Verbraucher besser verständlich. Denn zukünftig heißt es einfach: Auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt.“
Schuhe aus Flaschen
Im Zweifelsfall werden die Verbraucher also zwar mehr Pfand entrichten, als es vor dem Stichtag der Fall war, doch in der Natur von Pfand liegt bekanntermaßen, dass man dieses bei Rückgabe von Flaschen oder Dosen zurückerhält. Dass Flaschen oder Dosen so seltener in der Natur landen, erhofft sich Schulze von der Neuerung. Mit dem Pfandsystem soll zudem ermöglicht werden, dass die alten Behälter zu neuen Verpackungen recycelt werden können.
Auch Kleidungsstücke oder Turnschuhe daraus liegen demnach im Rahmen des Möglichen. Bis Ende 2021 sind Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Energydrinks noch pfandfrei. Durch die Mehrweg-Neuregelungen kommen auch auf die Gastronomie Änderungen zu. Schulze: „Essen zum Mitnehmen wird auch nach der Pandemie für viele zum Alltag gehören. Noch werden die allermeisten Gerichte und Getränke in Einwegverpackungen gekauft.“
Ausnahmen der Gastronomie-Mehrwegpflicht
Dem möchte Schulze begegnen: „Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen. Kundinnen und Kunden sollen ihr Take-away-Essen oder To-go-Getränk ganz einfach in umweltschonenden Mehrwegbechern oder -behältern erhalten können.“ Ab 2023 soll die Gastronomie per Mehrwegpflicht dazu angehalten werden – für die Kunden darf der Preis für die gekauften Getränke und Lebensmittel dabei aber nicht steigen.
Ausnahmen wird es geben: Kioske, Spätkauf-Geschäfte sowie Imbisse mit weniger als fünf Mitarbeitern und einer Ladenfläche kleiner 80 Quadratmeter sind nicht verpflichtet. Diese müssen aber von Kunden mitgebrachte Mehrwegbehälter füllen. Der Boykott von Mehrwegverpackungen durch große Fastfood-Ketten steht in der Kritik. Greenpeace verlangt zudem eine Mehrwegpflicht auch für Supermärkte.
Quelle: rtl.de