EU-Beschluss: Ab heute gilt Verkaufsverbot für Menthol-Zigaretten – Schlechte Nachrichten für Fans von Menthol-Zigaretten: Ab sofort ist im EU-Raum endgültig Schluss mit aromatisierten Glimmstängeln. Am heutigen Tage, dem 20. 05., tritt nämlich eine Verordnung in Kraft, die ein Verkaufsverbot für ausnahmslos alle Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen vorsieht.

Damit geht eine vierjährige Übergangsphase für Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent vorüber. Beschlossen wurde die Verordnung allerdings bereits vor sechs Jahren, nachdem man sich in mühsamen Verhandlungen Tabakrichtlinien abgerungen hatte, um die Raucherquote von Jugendlichen in der EU zu senken und „Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“ zu reduzieren.

Die ersten Regeln traten 2016 in Kraft und verpflichteten die Hersteller, zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln und Drehtabakverpackungen für Schockbilder und aufklärende Warnhinweise zu reservieren. Und nun stehen die Menthol-Zigaretten auf der Abschussliste.

Katrin Schaller von der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg erklärt: „Das größte Problem an dem Menthol ist, dass es eine kühlende und schmerzlindernde, leicht betäubende Wirkung hat.“

Damit einher geht, dass der normalerweise kratzige Rauch einer Zigarette leichter zu inhalieren sei, was Menthol-Kippen insbesondere für Einsteiger attraktiv mache.

Vor dem Hintergrund, dass laut WHO jedes Jahr rund acht Millionen Menschen an den Folgen des Zigarettenkonsums vorzeitig sterben, begrüßt Schaller das Verbot aus gesundheitspolitischer Sicht.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse Jan Mücke bezeichnet den Beschluss indes als „bedauernswerte Entscheidung“ und „willkürliche Regulierung“ auf EU-Ebene.

Mücke, der sich als Menthol-Raucher bereits einen Vorrat angelegt hat, ist von der Begründung für das Verbot nicht überzeugt. Immerhin sei die Quote rauchender Kinder und Jugendlicher auch mit Menthol-Zigaretten seit Jahren rückgängig.

Und damit hat er recht, denn von 2001 bis 2018 ist die Raucherquote der 12- bis 17-Jährigen laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 27,5 auf 6,6 Prozent gesunken.

So ganz müssen Menthol-Fans nun aber nicht auf ihren favorisierten Geschmack verzichten, denn Aromen für E-Zigaretten sind nicht von dem Menthol-Verbot betroffen. Zudem stehen bereits Nachfolgeprodukte diverser Hersteller in den Startlöchern.

Quelle: bild.de