Es drohen hohe Bußgelder: Mallorca weitet Regeln für Touristen aus – So langsam macht sich der Frühling bemerkbar. Für den typischen deutschen Mallorca-Reisenden ist es also allerhöchste Zeit, allmählich Sandalen und Tennissocken gegen Anstand und Vernunft zu tauschen, die Bauchtasche zu entstauben und zu prüfen, ob das schwitzige Polo-Hemd noch passt. Doch bevor die Saison auf der Insel losgeht, und wieder einmal unzählige Sauftouristen den Ballermann stürmen, haben die dortigen Behörden in Sachen Benimmregeln nochmal nachgebessert.

Natürlich möchte man die zahlungsfreudige Kundschaft nach den mauen Pandemiejahren nicht gänzlich vergrätzen, doch wir erinnern uns, dass Mallorca vor Corona bereits erste Versuche gestartet hat, von dem im Laufe vieler Jahre erworbenen „Hier-kannst-du-Asi-sein“-Image wieder wegzukommen.

Laut der „Mallorca Zeitung“ werden dazu die gesonderten Benimmregeln, die vielerorts vom 1. April bis zum 1. Oktober für Terrassen, Freisitze und Menschenansammlungen bereits gelten, auf weitere Gebiete ausgeweitet.

Betroffen sind neben der gesamten Playa de Palma nun auch die folgenden vier Straßen:

  • Carrer Miquel Pellisa (Bierstraße)
  • Carrer Missió de San Diego (Parallelstraße zur Schinkenstraße)
  • Carretera de s'Arenal (Meerespromenade)
  • Carrer del Llaüt (zweite Meereslinie)

Mallorca-Kundige wissen, dass damit künftig auch rund um den berühmten Megapark der Verkauf und der Konsum von Alkohol auf offener Straße verboten sind. Um zu verhindern, dass sich zu große Menschenansammlungen vor den Clubs bilden, müssen diese in den fraglichen Arealen zudem nun über einen separaten Ein- und Ausgang verfügen.

Um dem exzessiven Alkoholkonsum entgegenzuwirken, sind Aktionen wie Flatrate-Saufen und Werbung für Alkohol generell dort nun ebenfalls verboten.

Zuwiderhandlungen werden von den mallorquinischen Behörden mit satten Bußgeldern bestraft. Wer sich eines kleineren Vergehens schuldig macht, kommt mit 100 bis 750 Euro weg, wiegt der Fall schwerer, können es bis zu 1.500 Euro werden.

Fällt man im Zuge eines Alkohol- oder Drogenrausches wegen starker Ruhestörung oder Belästigung auf, werden sogar 3.000 Euro fällig.

Quellen: tag24.de , mallorcazeitung.es