Erfassung der ArbeitszeitSPD will ein neues Arbeitszeitgesetz

Erfassung der Arbeitszeit: SPD will ein neues Arbeitszeitgesetz – Erst kürzlich wurde vom Bundesarbeitsgerichts ein weitreichendes Urteil gefällt. Nämlich das Grundsatzurteil über die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit. Nun will die SPD-Bundestagsfraktion Nägel mit Köpfen machen und per Gesetz die Erfassung der Arbeitszeit flächendeckend durchsetzen.
Dieses Gesetz beinhaltet nicht nur verbindliche Regeln, sondern auch Sanktionen gegen alle Arbeitgeber, die dagegen verstoßen. Zwar habe das Bundesarbeitsgericht bereits jetzt schon alle Arbeitgeber dazu aufgefordert, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch festzuhalten, aber nun müsse der Gesetzgeber aktiv werden.
„Wenn die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, dann muss es für Verstöße auch Sanktionen geben.“
So sagte die Vizevorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Dagmar Schmidt gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, das der Gesetzgeber nun „klare und praktikable Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiterfassung zu schaffen“ habe. Bernd Rützel, der Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses im Bundestag sagte:
„Wenn die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, dann muss es für Verstöße auch Sanktionen geben. […] Dies muss manipulations- und fälschungssicher sein. Entsprechende Apps gibt es längst.“ Daher fordert Bernd Rützel jetzt „schnell eine gesetzliche Regelung“ zu schaffen. Eine, die aber auch so wenig wie nötige Ausnahmen umfasst.
Home-Office und mobiles Arbeiten
Rützel erklärte, dass es hierbei um „alle abhängig Beschäftigten“ ginge. Ausgenommen wären nur „leitende Angestellte“. Bezüglich der verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit, sollen auch Home-Office und digitales Arbeiten dazu gehören.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, dass man definitiv nicht möchte, dass alle Unternehmen dann mit Stechuhren sowie höheren Kosten belastet werden sollen. So wolle man dies mit einem digitalen System umsetzen. Eines, das dann „auch Home-Office und mobiles Arbeiten miterfasst“.
Quelle: sueddeutsche.de