EnergiesparmaßnahmenWegen Energiekrise gilt nun Energiesparplan

Energiesparmaßnahmen: Wegen Energiekrise gilt nun Energiesparplan – Der meteorologische Herbst ist da, der Winter steht vor der Türe. Heißt: Die kältere Jahreszeit macht sich in den kommenden Monaten in Deutschland breit – und das mitten in der Energiekrise. Diesbezüglich sorgt sich die Regierung vor einschneidenden Energie-Engpässen.
Deshalb gilt ab dem 01. September 2022 ein Energiesparplan. Und die Energiesparmaßnahmen der Regierung bekommt man nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum zu spüren. Mit dem Energiesparplan erhofft man sich den Verbrauch im kommenden nächsten halben Jahr so zu reduzieren, dass es nicht zu Energie-Engpässen im Winter kommt.
Im Text der heute in Kraft tretenden Verordnung heißt es, dass es sich dabei um eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“ handle. Außerdem steht dort zu lesen: „Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“
Während weitere Vorgaben ab 01. Oktober 2022 folgen sollen, gelten ab dem 01. September folgende Regeln:
Öffentliche Gebäude
- Durchgangsbereiche werden bis auf sicherheitstechnische Gründe nicht mehr geheizt.
- Generell werden öffentliche Gebäude nur noch bis maximal 19 Grad geheizt.
- In öffentlichen Arbeitsräumen, wo man überwiegend im Stehen oder Gehen arbeitet, beträgt die Obergrenze 18 Grad/bei mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad und bei körperlich schweren Tätigkeiten 12 Grad.
- Die Energiesparmaßnahmen gelten derweil für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen nicht.
- In öffentlichen Gebäuden dürfen Boiler oder Durchlauferhitzer nicht mehr zur Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden.
- Außerdem muss die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern ausgeschaltet werden. Ausnahmen gelten bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft
- In Büros schreibt die Verordnung nicht vor, wie hoch die Raumtemperaturen sein müssen. Arbeitgeber haben aber laut der Verordnung das Recht, weniger heizen dürfen.
Private Bereiche und Kleingewerbe
- In Mietverträgen werden Klauseln zur Mindesttemperatur vorübergehend ausgesetzt.
- Innen- oder Außen-Pools dürfen weder mit Gas noch Strom geheizt werden.
- Sowohl Gasversorger als auch Eigentümer großer Wohngebäude müssen Kunden und Mieter frühzeitig über den zu erwartenden Energieverbrauch, aber auch Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
- Werbeanlagen mit Beleuchtung müssen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet werden.
- Ladentüren im Einzelhandel zu beheizten Geschäftsräumen dürfen nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben.
Quelle: stern.de