Einkaufen: Neue Regeln und Verbote 2022 – Das Jahr ist noch nicht alt, da stoßen Verbraucher bereits in den Supermärkten bei Aldi, Lidl, Rewe und Co. auf neuen Änderungen. Dazu gehören nicht nur eine neue Pfandpflicht, sondern auch neue Regeln bezüglich Plastiktüten oder Eier sowie Bio-Produkte. Nicht zu vergessen die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten beim Discounter.

Nachfolgend listen wir alle gesetzliche Neuerung in den Supermärkten zur Übersicht auf.

Verbot von Plastiktüten

Ab sofort gilt ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen in Deutschland. Heißt, Händler dürfen keine Kunststofftragetaschen beim Einkauf an ihre Kunden mehr ausgeben. So will man einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem der Plastikmüll weiter reduziert wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss Bußgeld zahlen. Die dünnen Plastiktüten in der Obst- und Gemüseabteilung sind übrigens vom Verbot ausgeschlossen.

Pfandpflicht für Kunststoff-Flaschen

Ebenfalls ab sofort gilt eine Pfandpflicht für sämtliche Kunststoff-Flaschen. Wurde bereits zuvor Pfand auf Bier und Mineralwasser in Plastikflaschen erhoben, kommen nun auch alle anderen Getränke in Kunststoff-Flaschen, wie etwa Säfte, hinzu. Hierbei werden nun 25 Cent Pfand pro Flasche verlangt.

Kurz: Ab jetzt ist jede Getränke-Flasche aus Kunststoff zugleich eine Pfandflasche. Allerdings gibt es für alle derzeit noch im Umlauf befindlichen Kunststoff-Flaschen und Dosen kein Pfand – die Übergangsfrist endet am 1. Juli 2022. Von der Pfandpflicht weiterhin ausgenommen sind alle Plastik-Flaschen für Milchprodukte jeglicher Art.

Eier und Bio-Produkte

Seitdem bekannt wurde, dass die Industrie aus Rentabilitätsgründen im Jahr 40 bis 45 Millionen männliche Küken per Schredder tötet, reagierte die Politik nun. So ist das Töten männlicher Küken zum 01. Januar 2022 offiziell verboten worden. Eine Maßnahme, die zumindest das Gewissen der Verbraucher erleichtern sollte. Darüber hinaus gibt es zum Jahresstart eine neue EU-Ökoverordnung nach der nun auch Salz, Bienenwachs, Baumwolle oder Häute offiziell in Bio-Qualität angeboten werden können.

Kennzeichnung reduzierter Ware und Mindesthalbarbeitsdaten

Bis dato mussten reduzierte Lebensmittel mit einem neuen Preisschild versehen werden. Dies ist bald nicht mehr nötig. So reicht es ab Ende Mai 2022 aus, wenn die Supermärkte ihre reduzierte Ware einfach mit einem schlichten Aufkleber kennzeichnen, statt ein komplett neues Etikett drucken zu müssen. Dadurch sollen Händler vor allem motiviert werden, zum Beispiel Frischware billiger anzubieten, anstatt sie wegzuwerfen sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht wurde.

Elektro-Kleingeräte

Eine Überraschung gibt es auch in Bezug auf die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten. Denn diese können ab dem 1. Juli 2022 auch bei einem Discounter oder Lebensmittelmarkt abgegeben werden. Einzige Voraussetzung ist hier, dass das zu entsorgende Elektro-Kleingerät eine Kantenlänge bis 25 Zentimeter nicht überschreitet. Alle Supermärkte die eine Geschäftsfläche von 800 Quadratmeter und mehr aufweisen, werden übrigens zu einer Annahme verpflichtet.

Quelle: ruhr24.de