Einigung zwischen Bund und LändernKontakt-Beschränkungen bis 29. Juni verlängert

Einigung zwischen Bund und Ländern: Kontakt-Beschränkungen bis 29. Juni verlängert – In der Debatte um die Lockerung der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie konnten sich Bund und Länder einigen. Einige Bundesländer bewahren sich jedoch die Möglichkeit eines Sonderwegs.
Demnach werden die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni ausgedehnt. Auflage dafür ist, dass sich Angehörige zweier Haushalte bzw. höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Dies geht aus Informationen der Deutschen Presse Agentur (DPA) hervor.
Bei den neuen Kontaktbeschränkungen behalten sich neben Thüringen auch andere Bundesländer Sonderwege vor.
Der Kompromiss war zwischen den Staatskanzleien der Länder und dem Kanzleramt geschlossen worden. Noch am Montag hatte man stundenlang beraten, ohne zu einem Ergebnis zu gelangen.
Thüringen erklärte im Protokoll unter anderem, man behalte sich Beschlüsse abweichender Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vor – unter der Voraussetzung, dass das Infektionsgeschehen dies zulasse.
In einer Erklärung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hieß es, staatliche Verordnungen seien Noteingriffe, die nur berechtigt seien, insofern das Infektionsgeschehen dies erforderlich mache.
Wie Regierungskreise aus Erfurt durchsickern ließen, hätten auch andere Bundesländer andere, teils restriktivere Regelungen angekündigt.
In Sachsen sollen die Auflagen etwa auch bereits ab dem 6. Juni aufgehoben werden. Darüber will das Kabinett in der nächsten Woche entscheiden. Künftig sollen an die Stelle von Verboten Gebote treten, ein Modell, das auch Ramelow erwägt.
Bayern geht diesen Weg nicht mit. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Markus Söder, reagierte mit Bedenken auf die unterschiedlichen Landesentscheidungen: „Wer glaubt, Corona verschwindet langsam, ist im besten Falle naiv“, so Söder.
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Quelle: gmx.net