Diese Pflanzen darf man nicht im Garten haben – Fragt man die Deutschen, welche Pflanze ihrer Meinung nach in den hiesigen Gärten sowohl verboten als auch deswegen besonders bekannt ist, so dürfte die Antwort Hanf lauten. Aus den Nicht-Nutzhanf-Sorten wird bekanntermaßen Cannabis gewonnen. Doch wie ein Medienbericht auf einem Verbraucherportal erklärt, gibt es auch andere, weit weniger bekannte Pflanzen, die man in Deutschland nicht anbauen darf. Für sie drohen ähnliche Strafen wie für den Anbau von Hanf.

Wer also plant, solche Pflanzen in seinem Garten anzubauen, sollte vorsichtig sein und sich vorher über die rechtliche Situation informieren, erläutert der Artikel von „Chip“. Auf dem Portal werden die Pflanzen konkret benannt. So findet sich ganz oben auf der Liste der Mohn – genauer gesagt werden unter den verschiedenen Mohnsorten zwei genannt, von denen man als Hobbygärtner besser die Finger lassen sollte, weil sie unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. Konkret handelt es sich um:

Arzneimohn sowie Schlafmohn

Der Arzneimohn (Papaver bracteatum) und der Schlafmohn (Papaver somniferum) enthalten wie alle Mohnsorten in ihren Samenkapseln einen Milchsaft. Im Gegensatz zu den Mohnarten, die z. B. für Backwaren wie Mohnbrötchen oder Striezel verwendet werden, bergen die beiden genannten Sorten in diesem Saft jedoch einen hohen Morphingehalt.

Der Saft wird daher einerseits zur Herstellung von legalen Medikamenten zur Schmerzlinderung verwendet – andererseits aber auch zur Fertigung von illegalen Drogen wie Heroin. Hobbygärtner sollten daher lieber auf den nicht strafbaren Klatschmohn zurückgreifen. Er blüht ebenso farbenfroh wie seine Verwandten, ist aber laut „Chip“ nur schwach giftig und fällt damit nicht unter das BtMG.

Azteken-Salbei (Salvia divinorum)

Die aus Mexiko stammende Pflanze wurde von den Kriegern und Schamanen der Mazateken für ihre Rituale verwendet. Die Heilkundigen dieser Kultur konnten damit auch die Auswirkungen verschiedener Krankheiten lindern. Die Blätter enthalten sogenannte Salvinorin-Terpenoide.

Werden die Blätter gekaut, löst dies mit hoher Wahrscheinlichkeit Halluzinationen aus. Die Schamanen der Mazateken benutzten sie in hohen Dosen, um sich zu berauschen, Geistreisen zu unternehmen oder mit den Göttern zu sprechen. Es gilt, dass Salvia divinorum unter das BtMG fällt – hierzulande darf er nicht angebaut werden.

Gleiches gilt für den Kokastrauch oder Cocastrauch:

Unschwer zu erkennen, woher das Kokain seinen Namen hat. Erythroxylum coca, so der lateinische Name des Kokastrauchs, stammt ursprünglich aus Südamerika. In Peru, Bolivien und Kolumbien wächst die Pflanze, deren Blätter Alkaloide wie Ecgonin und Hygrin enthalten. Daraus lassen sich verschiedene Medikamente herstellen.

Aber auch Kokain, dessen Name wie eingangs erwähnt auf den Strauch zurückgeht. Auch bei dieser Pflanze setzten die Ureinwohner auf den Effekt. Durch die berauschende Wirkung wollte man mit Geistern und Göttern in Kontakt treten, aber auch Schmerzen wurden damit behandelt. Mit dem 19. Jahrhundert wurden die Blätter zu reinem Kokain verarbeitet.

Dieses diente bis in das 20. Jahrhundert hinein als anästhesierendes Medikament und fand in zahlreichen Produkten, darunter selbst Schnuller oder Drops, Anwendung. Schließlich wurde die Droge verboten, heute unterliegt sie dem Betäubungsmittelgesetz, ihr Anbau ist also untersagt.

Was droht bei Zuwiderhandlung?

Hobby- und Berufsgärtner, die die genannten Pflanzen ohne Genehmigung anbauen oder züchten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Je nach Sachlage sieht der Gesetzeskatalog Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. (§29 I S. 1 Nr. 1 BtMG, §30 I Nr. 1 BtMG, §30a I BtMG, §30 II StGB).

Quelle: chip.de