Die Bundespolizei rät: So geht es an den Flughafen-Kontrollen schneller – Nach zwei langen Corona-Jahren erwarten Reiseveranstalter für die kommende Osterzeit einen wahren Reiseboom. Der Andrang an den Flughäfen wird entsprechend groß sein, was lange Wartezeiten an den Kontrollen mit sich bringt. Doch dieser Stau lässt sich vermeiden, wenn sich Reiselustige bestmöglich vorbereiten.

Die Bundespolizei hat diesbezüglich ein paar wertvolle Tipps parat.

Zunächst einmal sollte man sich im Vorfeld hinsichtlich des Osterreiseverkehrs über etwaige Wartezeiten informieren und mindestens 60 Minuten vor dem Abflug an der Luftsicherheitskontrolle sein.

Dort angekommen sollte man Jacken und Mäntel sowie Hüte, Kappen und Mützen in die bereitstehenden Gepäckwannen legen. Gleiches gilt für Ausweisdokumente, damit auch diese von dem Röntgengerät überprüft werden können. Zuweilen erachtet es das Sicherheitspersonal zudem als nötig, Reisende dazu aufzufordern, die Schuhe auszuziehen.

Laut der Bundespolizei, sollten Fluggäste insgesamt darauf achten, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.

Mitgeführte Flüssigkeiten, die man an Bord nicht benötigt, gehören ins aufgegebene Gepäck. Im Handgepäck dürfen lediglich Behälter transportiert werden, deren Fassungsvermögen 100 Milliliter nicht übersteigt. Diese müssen außerdem in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut werden und sind bei der Kontrolle gesondert vorzulegen.

Wird ein Beutel nämlich erst beim Röntgen erkannt, müssen die Sicherheitskräfte das Gepäckstück zur Kontrolle öffnen, was zu Verzögerungen im Ablauf führt.

Weiter heißt es: „Pro Fluggast sind insgesamt nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter á 100 Milliliter erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta - und auch für Nahrungsmittel wie Schokocreme, Marmelade oder Honig.“

Im Falle von Spezialnahrung für Babys oder flüssige Medikamente ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Elektronische Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Fotoapparate, Laptops und Tablets, gehören separat in eine Gepäckwanne. Dabei sollte man daran denken, etwaige Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter zu legen. 

Auf gar keinen Fall darf man im Handgepäck Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern mit sich führen. Gleiches gilt für Gegenstände, die auf den ersten Blick nicht unbedingt als Gefahr zu erkennen sind. Etwa Bohrmaschinen, Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.

Eine ausführliche Liste der verbotenen Gegenstände findet ihr unter diesem Link auf der Webseite der Bundespolizei.

Zusammenfassend rät diese, nur solche Gegenstände im Handgepäck mit in den Flieger zu nehmen, die man dort auch wirklich braucht. Vor der Kontrolle sollte man bereits die Jacke ausgezogen und etwaige Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zur Hand haben, um diese separat in eine Wanne zu legen. Bargeld oder Schlüssel können in der Jackentasche oder im Handgepäck bleiben.

Quellen: tag24.de , presseportal.de , bundespolizei.de