6 Millionen Deutsche von Datenleck betroffen: Schadenersatz von Facebook möglich – 2021 unterlief Facebook ein folgenschwerer Datenfehler, bei dem über eine halbe Milliarde Sätze von Nutzerdaten mit persönlichen Informationen ins Internet gerieten. Unter den Betroffenen: 6 Millionen Personen aus Deutschland. Nun wurden einigen von ihnen in ersten Gerichtsurteilen Schadenersatzsummen in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. Weil unter den Daten Mobilnummern waren, was sich in Wellen von Spam-Anrufen und -SMS niederschlug.

Bereits zur Zeit des Vorfalls machten Aussagen die Runde, wonach Betroffene aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro geltend machen könnten. Die jüngsten Urteile untermauern dies, wie etwa „Chip“ berichtet. Bei der Stiftung Warentest gibt es ein von Rechtsprofis erstelltes Musterschreiben, welches hier bei dem Portal „Chip“ heruntergeladen werden kann.

Damit können gegenüber der Facebook-Mutterfirma Meta möglicherweise Ansprüche geltend gemacht werden:

Doch dazu ist es wichtig, festzustellen, ob man selbst von dem Datenleck seinerzeit betroffen ist. Ein mögliches Signal: eine Zunahme von Spam-Anrufen und -SMS. Mithilfe der Internet-Applikation „haveibeenpwned“ können Nutzer dies selbst prüfen, ebenso, wie eine Betroffenheit durch andere Datenlecks und Hacks, etwa durch Eingabe einer E-Mail-Adresse in der Web-App. Die Seite listet dann konkret, in welchen größeren Leaks eure Daten bereits auftauchen.

Für eine Prüfung des Facebook-Lecks empfiehlt man bei „Chip“, in der Web-App die Mobilnummer im internationalen Format einzugeben, also „+49“ (ohne Anführungszeichen), gefolgt von der eigenen Mobilfunknummer, bei der man allerdings die „0“ vorne weglässt. Mit einem Klick erhält man dann eine Auflistung. Sollte die Meldung „Oh no – pwned“ auftauchen, ist die eigene Telefonnummer oder E-Mail Teil eines gestohlenen Datensatzes geworden.

Nun heißt es: herunterscrollen.

So könnt ihr prüfen, ob bei der Auflistung des Sicherheitschecks möglicher Datenlecks auch Facebook aus dem April 2021 genannt wird, und könntet in dem Falle möglicherweise Anspruch erheben. Jedoch sind die bisherigen Urteile in dieser Sache noch nicht rechtskräftig, seitens Meta sind bereits Einsprüche erfolgt – immerhin geht es allein in Deutschland um einen Streitwert von 6 Milliarden Euro. Deutsche Rechtsanwaltskanzleien sind in diesem juristischen Hickhack bereits mit tausenden Klagen betraut.

Ein Kostenrisiko entfällt für Forderungen auf dem Rechtsweg, sollte man rechtsschutzversichert sein – dann könnte umgehend ein Rechtsanwalt damit beauftragt werden. Bei der Stiftung Warentest empfiehlt man jedoch, zuerst eigenhändig Schadenersatz vom Facebook-Mutterunternehmen Meta einzufordern. Dazu kann das verknüpfte Musterschreiben verwendet werden. Es wird ebenso nahegelegt, Belege mitzuliefern – Spam- oder Viren-Mails und Screenshots von den erhaltenen SMS etwa.

Konkrete Meldeadresse:

Hier nennen Stiftung Warentest und „Chip“ „[email protected]“. Es komme jedoch mitunter vor, dass der Eingang nicht bestätigt werde. Laut Stiftung Warentest soll man dann drei Tage auf eine mögliche Antwort warten. Wenn das nichts bringt, sollte man die Beweismittel und das Anschreiben noch einmal ausdrucken und auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein versenden. Dieses muss dann an den europäischen Meta-Sitz in Irland geschickt werden. Standardbrief-Kosten für ein internationales Einschreiben und Rückschein: 6,80 Euro.

Sollte es Meta gelingen, die Fälle vor Gericht doch noch für sich zu entscheiden, wäre dieser Betrag für das Schreiben allerdings verloren. Stiftung Warentest betont jedoch, dass niemand augenblicklich in Aktion treten muss: Eine Verjährung der Schadensersatzforderung gilt frühestens zum Ende des Jahres 2024. Vorteil beim Senden eines Einschreibens: Somit kann kostenlos eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden, was wiederum der Verjährung vorbeugt.

Quelle: chip.de