Das falsche Opfer ausgesuchtFrau hetzt Hund auf onanierenden Exhibitionisten

Das falsche Opfer ausgesucht: Frau hetzt Hund auf onanierenden Exhibitionisten – Exhibitionisten werden häufig als harmlose Spinner abgetan, was dem Tatbestand der sexuellen Belästigung natürlich nicht gerecht wird. Nicht umsonst sieht § 183 des Strafgesetzbuches (StGB) vor, dass Männern, die sich einer exhibitionistischen Handlung schuldig machen, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. Für die Bestrafung des Mannes im folgenden Fall hat es jedoch keines Gerichtes bedurft.
Dieser lauerte am Donnerstagmorgen gegen 10 Uhr im baden-württembergischen Illerrieden einer Frau auf.
Als sie sein Versteck hinter einem Jägerstand passiert, sprang er mit heruntergelassener Hose hervor und fummelte demonstrativ an seinem Geschlechtsteil herum. Zu seinem großen Pech ging die Dame jedoch gerade mit ihren Hunden Gassi.
Als der Mann sich ihr weiter näherte, ließ sie einem der Tiere kurzerhand mehr Leine. Der Hund schnappte daraufhin zu und verletzte den Täter an der Hand, der sofort die Flucht ergreift.
Einige Stunden später meldete die Hundebesitzerin die Tat der Polizei. Sie beschreibt den Mann als etwa Mitte 40, gut 185 Zentimeter groß und kräftig.
Er hat schwarze Haare und war zum Tatzeitpunkt mit einem Pullover mit Adidas-Aufschrift, blauer Jeanshose und Turnschuhen bekleidet.
Side Fact: Dem Gesetz zufolge wird unter einer exhibitionistischen Handlung das Entblößen des männlichen Geschlechtsteiles verstanden, wobei es unerheblich ist, ob sich dieses in einem erigierten Zustand befindet oder nicht.
Da im Paragraphen 183 StGB ausdrücklich Männer als Täter genannt werden, können auch nur diese wegen Exhibitionismus belangt werden. Eine große Ausnahme in der deutschen Rechtsprechung, in welcher normalerweise keine geschlechterspezifische Differenzierung stattfindet, und die auf eine Reform des Strafrechts in den 70ern zurückgeht.
Exhibitionismus einer Frau kann höchstens unter den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen.
Quelle: bild.de