Corona-VerordnungGericht spricht drei Kontaktsünder frei

Corona-Verordnung: Gericht spricht drei Kontaktsünder frei – In Sachen Corona-Regeln scheint es nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Justiz unterschiedliche Meinungen zu geben. So wird aktuell im Internet heiß über ein Urteil des Amtsgerichts in Dortmund debattiert.
Dort wurden nämlich am vergangenen Montag drei Männer freigesprochen, die bereits im Frühjahr gegen die seinerzeit geltenden Corona-Verordnungen bezüglich der Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen.
Sein Urteil begründete der Richter damit, dass ein derart gravierender Grundrechtseingriff eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament bedürfe und eine Verordnung seitens der Regierung dafür nicht ausreiche.
Bislang ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde eingelegt, die nun vor das Oberlandesgericht in Hamm geht.
Corona-Gegner feiern das frühe Urteil indes bereits als bahnbrechend. So habe ein in der Szene bekannter Anwalt einen der Freigesprochenen folgendermaßen zitiert:
„Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!“
Die Klage bezog sich dabei auf die Coronaschutzverordnung vom 22. März, auf deren Basis der erste Lockdown in Deutschland rechtlich fußte, und in der es hieß: „Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.“
Das vorläufige Urteil deckt sich mit der Meinung des nordrhein-westfälischen SPD-Fraktionschefs Thomas Kutschaty, der bereits in der letzten Woche gefordert hatte, dass das Parlament mit eingebunden werden müsse.
„Wir greifen jetzt wieder massiv in die Grundrechte ein. (...) Das kann man nicht einfach durch Ministererlass, durch Ministerverordnung machen“, erklärte Kutschaty gegenüber WDR5 und forderte ein entsprechendes „Corona-Gesetz“.
Immerhin wurde allein die NRW-Coronaverordnung seit dem Frühjahr mehr als 20 Mal verändert, während gegen die seit Montag gültige Version bereits jetzt 25 Eilanträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind.
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Quelle: focus.de