Corona-Urteil: Hamburg schafft 800-Quadratmeter-Regel ab – Eine Woche ist es her, dass die Regierungschefs der Länder sowie die Kanzlerin entschieden haben, dass Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm wieder öffnen dürfen, größere Läden hingegen dichtbleiben oder ihre Fläche reduzieren müssen. Nun meldet sich die Justiz zu Wort.

Mit einer Eilentscheidung hat das Hamburger Verwaltungsgericht die 800-Quadratmeter-Regel gekippt und für unrechtmäßig erklärt: Es sei „keine gesicherte Tatsachenbasis“ vorhanden, dass von größeren Verkaufsflächen allein eine höhere „Anziehungskraft“ ausgehe.

Dies geht aus einer Erklärung des Gerichts am Mittwoch hervor. Vielmehr erfolge diese Anziehungskraft „aus der Attraktivität des Warenangebots“.

Die Betreiberin eines Sportartikelgeschäfts hatte sich gegen die Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche gewehrt, die in den Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie festgelegt ist. Die Verwaltungsrichter gaben der Frau recht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch in einer Regierungserklärung: „Die Situation ist trügerisch, und wir sind noch lange nicht über den Berg.“

Größere Geschäfte müssten demnach auf 800 qm oder weniger verkleinern. Dem widerspricht das Urteil.

Falls das Hamburger Urteil Furore macht, könnten die Regelungen auch in anderen Bundesländern diskutiert werden. Die Erklärung des Gerichts: In größeren Geschäften ließen sich die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen „ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Einrichtungen einhalten“.

Das Gericht könne nicht nachvollziehen, warum allein die Öffnung größerer Verkaufsflächen von mehr als 800 Quadratmetern mehr Menschen in die Innenstadt oder den öffentlichen Nahverkehr locken sollte.

Gegen diese gerichtliche Entscheidung wurde umgehend Beschwerde vom Land Hamburg beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Stadt Hamburg beantragte zeitgleich vor der höheren Instanz, der Betreiberin des Geschäfts weiterhin nur den Verkauf auf 800 Quadratmetern zu gestatten.

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Quelle: bild.de