Feuerwerk an Silvester soll verboten werden – Bund und Länder werden bei ihren kommenden Beratungen wahrscheinlich neue, noch weiterreichende Corona-Beschränkungen beschließen. Es zeichnet sich ab, dass der Teil-Lockdown über den Dezember noch weiter verlängert werden könnte. Privatkontakte könnten dabei auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden, zudem gibt es Neuigkeiten für Silvester, die wenig optimistisch stimmen.

Dies geht aus einem Beschlussentwurf des Vorsitzes der Ministerpräsidentenkonferenz hervor. Diesen hat derzeit Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) inne. So soll zwar Weihnachtsfeiern im kleinen Kreis möglich sein, doch für Silvester könnte es zu weiterreichenden Einschnitten kommen. Ganz grundsätzlich gilt: Die zurzeit gültigen Corona-Regelungen werden wohl bis zum 20. Dezember beibehalten.

Konkret umfassen diese Hotel- und Restaurant-Schließungen sowie dichtgemachte Fitnessstudios. Wann immer möglich sollten Bürger daheim bleiben, von zu Hause aus arbeiten. Ausflüge oder Reisen sollten möglichst unterlassen werden. Die Länder sollten eigenständig Lockerungen verfügen dürfen, insofern eine Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche je 100.000 Einwohner vorliegt.

Weitere Verlängerungen der Maßnahmen könnten nach dem 20. Dezember demnach im Zwei-Wochen-Rhythmus erfolgen, wenn die Situation nicht besser wird.

Laut dem Entwurf können Länder mit einer Inzidenz unter 50 dann unabhängig entscheiden. Die Beschlussvorlage für das bevorstehende Treffen mit der Kanzlerin soll am Montag wasserfestgemacht werden. Im „heute journal“ betonte Michael Müller:

„Wir wissen, dass wir noch mehr tun müssen.“ Für den Dezember und Anfang 2021 bedeutet dies konkret, dass vom 1. Dezember bis zum 17. Januar private Treffen auf zwei Haushalte mit maximal fünf Personen begrenzt werden. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Für Weihnachten und eventuell Silvester sollen Zwischenregeln zur Anwendung kommen.

Demnach sollen sich vom 21. bis mindestens 27. Dezember auch Menschen aus mehr als zwei Haushalten treffen dürfen – es ist noch nicht geklärt, ob es jeweils fünf oder bis zu zehn Personen sein dürfen. Auch hier sollen Kinder bis 14 von der Regel ausgenommen werden. Eine mehrtägige Selbstquarantäne soll für die Zeit nach Weihnachten empfohlen, zudem Vereinbarungen mit den Kirchen für das Fest getroffen werden. Hier lautet die Leitlinie, große Gottesdienste zu vermeiden.

Möglicherweise, so die Beschlussvorlage, könnten die Weihnachtserleichterungen der Regelungen bis zum 3. Januar greifen.

Fest steht hingegen eindeutig: Es soll zu Silvester kein Feuerwerk geben. Verkauf, Erwerb und auch das Abbrennen von Feuerzeug sollen untersagt werden. Damit möchte man Einsatzkräfte und Notaufnahmen entlasten, verhindern, dass sich Menschengruppen bilden.

Die generelle Maskenpflicht soll in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an stark besuchten Orten im Freien weiterhin gelten, sofern sich Menschen hier auf engem Raum oder über längere Zeiträume aufhalten. Auch in der Schule könnte die Maskenpflicht erweitert werden. Ab einer Inzidenz von 50 könnte ab Klasse 7 aufwärts auch im Unterricht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angezeigt sein. Infektionsfreie Schulen will man hiervon allerdings ausnehmen.

Zum Thema Homeschooling entscheiden die Länder demnach selbst. Für die Schulen ist zudem eine neue Teststrategie in Planung: Sollte in einer Klasse eine Infektion vorliegen, sollen sowohl davon betroffene Schüler als auch Lehrer für fünf Tage in Quarantäne, nach diesem Zeitraum sollen sie Schnelltests durchführen lassen. Diese Tests sollen die Länder vom Bund erhalten.

Ebenfalls vorgesehen: Die staatlichen Hilfen aus dem November für betroffene Unternehmen, Selbstständige sowie Vereine sollen eine Verlängerung erfahren. Die Länder fordern vom Bund demnach eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für solche Bereiche und Branchen, die noch über Monate mit absehbaren Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs konfrontiert sind: etwa die Kultur- und Veranstaltungsbereiche, die Touristikbranche sowie Solo-Selbstständige.

Zudem soll der Bund mögliche Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung in Augenschein nehmen.

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Quelle: zdf.de