Im Kampf gegen das Corona-Virus könnte in Deutschland bald auch die Waffe des Bußgeldkatalogs zum Einsatz kommen. Offenbar ist beim Bundesministerium eine Muster-Verordnung mit Quarantäne-Regeln für die Bundesländer in Arbeit. Verstöße dagegen könnten laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur mit saftigen Strafzahlungen geahndet werden.

Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Ausmaß der „durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat, sich uneinsichtig zeigt und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.

Ferner verpflichtet der Entwurf Einreisende, sich „unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in die während ihres Aufenthalts geplante Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort auszuhalten“. In dieser Zeit sei es darüber hinaus „nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören“.

Ausnahmen sind jedoch vorgesehen, wie zum Beispiel im Falle von Pflegekräften.

Das Ministerium empfiehlt, Verstöße gegen die häusliche Absonderung nach einer Einreise mit Bußgeldern zwischen 200 und 25.000 Euro zu belegen. Das Besuchsverbot soll mit Bußgeldern von mindestens 150 Euro und höchstens 10.000 Euro durchgesetzt werden. Wer nach der Einreise nicht direkt nach Hause fährt, muss mit 50 bis 5.000 Euro Strafe rechnen. Wer zudem der Verpflichtung, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, nicht nachkommt, der wird mit 50 bis 2.000 Euro zur Kasse gebeten.

Bereits am Montag hatte das Corona-Krisenkabinett eine 14-tägige Quarantäne für alle Einreisenden beschlossen, um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen. Mit Blick auf die Tatsache, dass außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen derzeit sowieso kaum noch Ausländer einreisen dürfen, sind von der Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer betroffen, die dauerhaft in Deutschland leben. Die Zuständigkeit für die Verordnung obliegt den Gesundheitsministerien der Länder.

Zum Weiterlesen

Quelle: bild.de