Corona-Krise: Regierung plant Immunitätspass – Wer nach einer Corona-Erkrankung als immun gilt, sollte eigentlich doch ohne weitere Einschränkungen sein Leben leben können. Ganz so einfach ist das mit den Sonderrechten für Genesene aber leider nicht.

Voraussetzung dafür ist nämlich ein Nachweis, dass man nicht mehr ansteckend ist. Datenschutzrechtlich ist das Ganze jedoch ein heißes Eisen.

Aus einem am Mittwoch im Kabinett beschlossen Gesetzentwurf geht hervor, dass die Regierung plant, einen Corona-Immunitätspass einzuführen, der als Nachweis dienen könnte, dass man von einer Covid-19-Erkrankung genesen sei.

Damit ein derartiges Dokument eingeführt werden kann, bedarf es jedoch wissenschaftlicher Beweise, dass sich Menschen nach einer Corona-Erkrankung nicht wieder anstecken können, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Solche lägen bislang noch nicht vor, weshalb es sich bei dem Gesetz zunächst einmal um eine „vorsorgliche Regelung“ handle.

Sollte sich aber herausstellen, dass Menschen nach einer Erklärung immun seien, könnte ein solches Immunitätsdokument laut Spahn die Dinge „an vielerlei Stellen“ erleichtern.

Laut Gesetz könnten aus einer Immunität „weitreichende Schlüsse für den weiteren Umgang mit Schutzmaßnahmen und vulnerablen Personengruppen gezogen werden“.

Der Bundesgesundheitsminister spricht dabei von einer „Chance“, die es Bürgern ermöglicht, bestimmten Tätigkeiten unbeschwerter nachzugehen. Als Beispiel führte er Beschäftigte im Gesundheitswesen an.

Der Beschluss umfasst allerdings auch, dass der Staat Menschen, die ansteckend oder auch nur „krankheitsverdächtig“ sind, über das Infektionsschutzgesetz zur Quarantäne oder dazu verpflichten kann, „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“.

Mit dem Vorlegen eines Immunitätspasses soll es in diesem Falle zukünftig möglich sein, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Mit Blick auf die umfangreichen Kontaktverbote der letzten Monate, deutet dies darauf hin, dass ein derartiger Ausweis Sonderrechte mit sich bringen könnte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber steht diesen Regelungen indes kritisch gegenüber: „Bei jeder Form von Immunitätsnachweisen handelt es sich um Gesundheitsdaten, die besonders zu schützen sind“, mahnte er.

„Auf keinen Fall dürfen solche Daten missbraucht werden oder zu Diskriminierung führen.“ Ohnehin gebe es laut der WHO aktuell noch keinen sicheren Nachweis für eine Immunität.

Bedenken gibt es auch hinsichtlich der Mitarbeiter in sozialen und medizinischen Einrichtungen. Dem Entwurf zufolge hätten Arbeitgeber in diesen Bereichen nämlich künftig ein Recht auf Kenntnis über alle „übertragbaren Krankheiten“ ihrer Angestellten.

Fielen darunter bislang nur „Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können“, könnte die neue Regelung zukünftig selbst HIV und Hepatitis umfassen. „Fragwürdig“ urteilt die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche.

Trotz aller Bedenken soll in NRW schon in zwei bis drei Wochen die Erprobung eines digitalen Immunitätsnachweises anlaufen. Dabei sollen Test-Patienten über eine App einen Nachweis über ihr Corona-Testergebnis verschlüsselt in eine Datenbank hochladen.

Der Teststatus der Person kann dann von Flughäfen, Infrastrukturunternehmen und Behörden digital überprüft werden. Darüber hinaus arbeiten bereits Firmen wie Lufthansa Industry Solutions, die Uniklinik und das Gesundheitsamt der Stadt Köln sowie die Bundesdruckerei an dem Immunitätspass für das Smartphone.

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Quelle: sueddeutsche.de