Corona-KriseLockerungen und neue Maßnahmen im Überblick

Corona-Krise: Neue Lockerungen und Maßnahmen für Deutschland im Überblick – Am gestrigen Tag haben die Kanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer darüber entschieden, wie es in Deutschland in Sachen Corona-Regelungen weitergehen soll.
In einer anschließenden Pressekonferenz verkündeten Bundeskanzlerin Merkel, der bayerische Ministerpräsident Söder und der Erste Bürgermeister Hamburgs Tschentscher über die Ergebnisse der mutmaßlich hitzig geführten Videokonferenz, welche wir für euch im Folgenden zusammenfassen.
Generell wolle man auch weiterhin mit „äußerster Vorsicht“ vorgehen, um die bisherigen Erfolge nicht zu gefährden. Zudem sind die Beschlüsse noch nicht verbindlich und müssen zunächst von den Bundesländern mittels einer Verordnung als geltendes Recht umgesetzt werden.
Kontaktverbot:
Die bisherigen Kontaktsperren und Ausgehverbote werden bis zum 03. Mai verlängert.
Das bedeutet, dass man nach wie vor nur alleine, mit Familienmitgliedern beziehungsweise Mitbewohnern oder höchstens einer außenstehenden Person aus einem triftigen Grund unterwegs sein darf.
Zuhause dürfen sich nur Angehörige des Haushaltes und/oder (je nachdem, in welchem Bundesland man sich befindet) ein Freund oder Bekannter aufhalten.
In der Öffentlichkeit ist weiterhin ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Verstöße gegen diese Regel sollen geahndet werden.
Schulen:
Beginnend mit den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, den obersten Grundschulklassen sowie den Abschlussjahrgängen der allgemeinbildenden Berufsschulen, soll der Schulbetrieb ab dem 04. Mai wieder losgehen.
Anstehende Prüfungen könnten „nach entsprechenden Vorbereitungen“ wieder stattfinden, so dass Abschlussklassen schon jetzt loslegen könnten.
Allerdings können die Länder von diesen Regeln abweichen. So sollen die Schulen in Bayern erst ab dem 11. Mai wieder schrittweise geöffnet werden, während die Abschlussklassen in NRW bereits am kommenden Montag wieder die Schule besuchen werden. Länder wie Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wollen die Abschlussklassen indes am 27. April starten lassen.
In den nächsten Wochen soll dann ein Konzept vorliegen, „wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann“.
Nötig zur Öffnung der Schulen seien Hygienevorschriften und Abstandsregeln, was auch die Schulhöfe sowie den Schulbusbetrieb beinhaltet. Je nachdem, wie sich die Infektionszahlen entwickeln, wird dann entschieden, wann die unterschiedlichen Klassenstufen den Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen können.
Universitäten bleiben, von einigen Prüfungsausnahmen und bestimmten Praxisveranstaltungen abgesehen, vorerst zu. Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen geöffnet werden.
Kitas:
Die Kindertagesstätten bleiben mit der Begründung, Kleinkinder können die Abstandsgebote nicht einhalten und würden im Zweifel Eltern und Geschwister zu Hause anstecken, mindestens noch bis zum 03. Mai geschlossen.
Die Notfallversorgung für Eltern in systemrelevanten Berufsschichten soll ausgebaut werden, so dass auch Kinder bis zu 12 Jahren von Verkäuferinnen, IT-Technikern, Landwirten und Lkw-Fahrern einen Anspruch auf Notfall Kita-Plätze erhalten.
Maskengebot:
Eine Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gibt es nach wie vor nicht. Schlicht, weil es nicht genug Masken gibt.
In Bussen und Bahnen, in Läden oder Supermärkten wird das Tragen von selbstgemachten Stoffmasken oder Schals („Alltagsmasken“) jedoch empfohlen, um Umstehende beim Husten oder Niesen vor einer etwaigen Ansteckung zu schützen.
Gastronomie:
Restaurants, Cafés & Kneipen bleiben geschlossen. Erlaubt ist aber Außer-Haus-Verkauf.
Da die Speisen mit einem angemessenen Abstand zum Betrieb verzehrt werden müssen, was in der Regel etwa 50 Metern entspricht, müssen Biergärten oder Café-Terrassen bis auf weiteres leer bleiben.
Diskotheken und Clubs dürfen ebenfalls noch nicht wieder öffnen.
Geschäfte & Läden:
Geschäfte, Boutiquen, Schuhläden mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm dürfen „unter Auflagen zur Hygiene“ wieder öffnen.
Damit durch Publikumsverkehr in den Städten keine neuen Infektionsketten entstehen, müssen größere Geschäfte zu bleiben.
Befreit von dieser Beschränkung sind ausdrücklich Buchhandlungen, Autohändler und Fahrradläden, die auch mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm öffnen können.
Frisöre:
Solange keine Warteschlangen entstehen, Hygiene-Maßnahmen zum Schutz von Kunden und Personal getroffen werden und „eine persönliche Schutzausrüstung“ für die Angestellten vorhanden ist, könnten Frisöre ab dem 04 Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
Grenzen:
Bis zum 04. Mai dürfen nur Pendler, Liefer- oder Berufsfahrer aus Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nach Deutschland einreisen. Die Einreisekontrollen werden um weitere 20 Tage verlängert.
Einreisende aus einem Risikogebiet müssen für 14 Tage in Quarantäne. Das Gleiche gilt für rückkehrende EU-Bürger nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt.
Reisen & Hotels:
Mit der Ausnahme beruflicher Übernachtungen, wie im Falle von LKW-Fahrern oder Monteuren, bleibt jedwede Beherbergung untersagt. Touristische Reisen und Ausflüge ebenfalls.
Kultur & Veranstaltungen:
Bis zum 31. August sind sämtliche Großveranstaltungen untersagt.
Bundesliga-Spiele vor Publikum wird es vorerst auch nicht geben. Geisterspiele sollen aber wohl möglich sein, da Vereine/Stadien als Betriebsstätten gelten.
Solange Warteschlangen und Gedränge vermieden werden können, dürfen Öffentliche Büchereien, Archive, Zoos und Botanische Gärten wieder aufmachen. Opern, Theater, Museen, Kinos, und Freizeitparks haben das Nachsehen.
Fitness und Sport:
Fitnessstudios bleiben mindestens bis zum 03. Mai dicht. Joggen im Freien oder Fußballspielen mit den Kindern bleibt erlaubt.
Spielplätze:
Dürfen weiterhin nicht betreten werden.
Kirchen:
Zusammenkünfte in religiösen Stätten sind nicht gestattet. Gespräche, um zumindest Teile dieser Beschränkungen aufzuheben, sind aber bereits angekündigt.
Feste & Partys:
Das Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit wie auch im eigenen Heim beliebt vorerst bis zum 03. Mai bestehen. Wer also Konzerte oder Feiern, wie die berüchtigten Corona-Partys, veranstaltet, macht sich strafbar.
Fabriken & Betriebe:
Wer kann, soll auf Home Office umstellen, Fließbänder und Produktionsstraßen dürfen aber weiterlaufen.
Dazu muss jedes Unternehmen jedoch ein Hygienekonzept vorlegen, welches regelt, dass Kontakte zwischen Personal und Kundschaft vermeiden werden, die Arbeitsplätze virenfrei bleiben und ausreichend Abstand zwischen Kollegen gewährleistet ist.
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Quelle: bild.de