Corona-KriseGericht kippt Alkohol-Verbot in Altstadt

Corona-Krise: Gericht kippt Alkohol-Verbot – Erst Mitte Mai waren für die bekannte Düsseldorfer Altstadt aufgrund der Corona-Pandemie sowohl der Verkauf als auch der Konsum alkoholischer Getränke außer Haus untersagt worden. Das Verbot galt am Wochenende schon ab dem Nachmittag. Nun wurde diese Verordnung gekippt.
Ein Einzelhändler zog mit einem Eilantrag vor Gericht und das Urteil fiel eindeutig aus: Das Verbot wurde für rechtswidrig erklärt(Az.: 7 L 903/20). Das Alkoholverbot sei nicht geeignet, um Corona-Infektionen einzudämmen, verkündete das Gericht am Donnerstag.
Es führten „Weder der Verkauf noch der Verzehr von Alkohol außer Haus“ demnach „unmittelbar zu weiteren Infektionen und zur Ausbreitung der Krankheit“, hieß es. Die Stadt Düsseldorf hatte seinerzeit argumentiert, dass man durch das Verbot spontane Menschenansammlungen verhindern könne.
Dieses Argument ziehe jedoch nicht, da die Stadt selbst davon ausgehe, dass trotz eines Verbotes viele Besucher die Altstadt aufsuchen würden. Um der „befürchteten Überfüllung der Altstadt entgegenzuwirken“ seien daher etwa „Zugangsbeschränkungen“ sowie die „Einrichtung von Sperrzonen“ besser geeignet.
Noch vor der offiziellen Verkündung der gerichtlichen Entscheidung hatte die Stadt Düsseldorf am Mittwochabend reagiert – das Alkoholverbot wurde widerrufen. Um Menschenansammlungen in der Altstadt zu vermeiden, werde man nun andere Möglichkeiten suchen.
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Quelle: Web.de