Corona-KriseDie neuen Maßnahmen für den November

Corona-Krise: Die neuen Maßnahmen für den November – Um eine endgültig unkontrollierbare Ausbreitung des Corona-Virus hierzulande zu verhindern, haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten am gestrigen Tage weitreichende Maßnahmen im Zuge eines zweiten Lockdowns beschlossen, die ab dem 2. November gültig sind und vorerst bis zum Ende des Monats Bestand haben sollen.
Das übergeordnete Ziel ist, Familien und Freunden ein unter den Umständen möglichst unbeschwertes Weihnachtsfest zu ermöglichen, anstatt in eine prognostizierte Gesundheit-Notlage zu rutschen. Bereits jetzt seien 75 Prozent der Infektionen nicht mehr nachzuvollziehen, weshalb Merkels Maxime lautet: „Wir müssen handeln – und zwar jetzt!“
Um das öffentliche Leben im Dezember wieder hochfahren zu können, bedürfe es dabei der neben der Vernunft und Besonnenheit der Bürger vor allem einer befristeten, nationalen Kraftanstrengung. Welche Punkte diese offiziell umfasst, erklären wir im Folgenden:
Schulen und Kitas bleiben geöffnet:
Kinder können auch weiterhin Schulen und Kindertagesstätten unter den dort geltenden Hygienevorschriften besuchen.
Kontaktbeschränkungen werden wieder strenger:
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die privaten Kontakte abermals deutlich einzuschränken. Ab kommenden Montag dürfen sich im Freien lediglich noch Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei die Zahl auf zehn Personen begrenzt ist. Die Devise ist klar: Kontakte auf ein absolutes Minimum verringern!
Feiern:
Ein klares No Go! Aus dem Beschluss-Papier zitiert: „Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lager in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.“
Reisen:
Auf „unnötige“ private Reisen soll verzichtet werden, was auch überregionale tagestouristische Ausflüge umfasst.
Sport:
Orte der öffentlichen körperlichen Ertüchtigung, wie Fitnessstudios oder Schwimm- und Spaßbäder, werden geschlossen. Ebenso wird der Amateursportbetrieb ausgesetzt, was bedeutet, dass Vereine nicht mehr trainieren dürfen. Individualsport, wie etwa alleine joggen zu gehen, bleibt weiterhin möglich.
Profi-Sport:
Im November sind im Profi-Sport keine Zuschauer zugelassen.
Dienstleistungen:
Einrichtungen der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, können indes weiterhin stattfinden. Auch die Friseursalons bleiben weiterhin offen.
Gastronomie:
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Lieferung und Abholung von Mahlzeiten für den Verzehr daheim sind aber erlaubt, ebenso der Kantinenbetrieb.
Freizeit:
Freizeiteinrichtungen, die der Unterhaltung dienen, werden geschlossen. Darunter fallen:
- Theater, Opern und Konzerthäuser
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (sowohl drinnen, wie draußen) , Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten und Bordelle
- Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
Gottesdienste:
Im Beschluss-Papier finden diese keine explizite Erwähnung, wie die Kanzlerin aber nach der Sitzung klarstellte, sollen die Kirchen geöffnet bleiben.
Einzelhandel:
Der Einzelhandel bleibt geöffnet, jedoch unter der Auflage, für jeden Kunden 10 Quadratmeter Platz einzukalkulieren.
Weitere Corona-Hilfen:
Von den vorübergehenden Schließungen betroffene Unternehmen sollen mit milliardenschweren Nothilfen gestützt werden. Die Finanzhilfen mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro sollen der Erstattung von Umsatzausfällen dienen.
Bundespolizei zur Regel-Kontrolle:
Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, bzw. Verstöße zu ahnden, zieht Innenminister Seehofer Tausende Bundespolizisten ab, wobei sogar per Schleierfahndung kontrolliert werden kann.
Zum Weiterlesen
Quelle: bild.de