Corona-KriseBundestag lockert Regeln zum Elterngeld

Corona-Krise: Bundestag lockert Regeln zum Elterngeld – Zur Unterstützung von Eltern während der Corona-Krise hat der Bundestag die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert. Mütter und Väter, die während der Krise weniger verdienen, sollen keine Einbußen hinnehmen müssen.
Unter normalen Umständen wird das durchschnittliche Netto-Einkommen der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen.
Verdienen Eltern aufgrund der aktuellen Krise nun weniger, sollen die entsprechenden Monate nicht mitgerechnet werden. Das bedeutet, dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt als gewohnt.
Außerdem dürfen Eltern, die in den sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und aktuell keine Elternzeit in Anspruch nehmen können, jene aufschieben.
Die Regeln beim Partnerschaftsbonus werden ebenfalls gelockert, also die zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter erhalten, wenn diese beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen.
Den Ausnahmeregelungen muss nun noch der Bundesrat zustimmen, damit diese rückwirkend zum 1. März in Kraft treten können.
Anrecht auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt des Kindes nicht oder vorübergehend nur wenig arbeiten wollen. Dazu gibt es vom Staat monatlich zwischen 300 und 1.800 Euro, je nach Nettoeinkommen der Eltern vor Geburt des Kindes.
In voller Höhe wird das Elterngeld bis zu 14 Monate gezahlt, so sich denn beide Elternteile an der Betreuung beteiligen.
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Quelle: spiegel.de