Corona-KriseBund überträgt Ländern Verantwortung für Lockerungen

Corona-Krise: Bund überträgt Ländern Verantwortung für Lockerungen – Was das weitere Vorgehen in Sachen Corona-Maßnahmen betrifft, möchte der Bund den Ländern freie Hand lassen, behält sich allerdings eine Rückfallklausel vor. Schon zuvor waren einige Länder mit ihren Plänen vorangeprescht, was bei vielen Ministerpräsidenten auf wenig Gegenliebe stieß.
Die Gespräche der Bundesländer mit der Kanzlerin über weitere Lockerungen sollen erst heute stattfinden, mehreren Nachrichtenagenturen liegt jedoch eine Beschlussvorlage für die Gespräche vor, aus denen hervorgeht, dass der Bund die Verantwortung für weitere Lockerungen weitestgehend den Ländern überträgt.
Allerdings sieht der Beschluss auch eine Obergrenze für Neuinfektionen vor. Wird diese überschritten, werden wieder härtere Beschränkungen umgesetzt werden müssen. Die Gefahr einer dynamischen Entwicklung sei insbesondere dann groß, wenn zuvor weitreichende Öffnungen erfolgt seien.
Konkret bedeutet dies, dass die Länder sicherstellen müssen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage direkt wieder auf ein konsequentes Beschränkungskonzept zurückgefahren werden muss.
So lässt sich der Vorlage entnehmen: „Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden.“
Die Vorlage spricht von einem „zweiten großen Öffnungsschritt“ nach den bereits erfolgten ersten Lockerungen am 20. April. Die Zahl der Neuinfektionen sei seit damals „niedrig geblieben“.
„Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar.“ Darum seien nun weitere Lockerungen möglich. Allerdings müsse der Mindestabstand von 1,50 Metern beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit „noch für lange Zeit“ Gültigkeit haben.
Auch der Profifußball findet in dem Papier Erwähnung, und stellt eine Wiederaufnahme des seit März stagnierenden Spielbetriebs in der Ersten und Zweiten Bundesliga in Aussicht.
In der Beschlussvorlage heißt es: „Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen.“
Einen genauen Termin bleibt das Papier schuldig, als wahrscheinlich für den Beginn der Geisterspiele ohne Zuschauer gelten der 15. oder der 21. Mai.
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Quelle: tagesschau.de