Corona-Krise: Bund plant Bußgeld bei Falschangaben – In einer Videokonferenz will Bundeskanzlerin Merkel heute mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in Sachen Corona-Regeln beraten. Mit Blick auf die aktuelle Lage sowie steigende Fallzahlen kann jedoch kaum davon ausgegangen werden, dass es weitere Lockerungen geben wird. Ganz im Gegenteil.

Laut dem Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll die Teilnehmerzahl bei Feiern, die in privaten Innenräumen stattfinden, auf 25 Personen beschränkt werden – während im öffentlichen Raum eine Obergrenze von 50 gelten soll.

Des Weiteren soll zukünftig ein Bußgeld von 50 Euro drohen, wenn man in den Gästelisten der Gastronomie falsche persönliche Angaben macht.

Dem Entwurf zufolge appellieren Bund und Länder hier an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, die bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen „durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen“ unterstützen sollen, anstatt die Kontaktnachverfolgung zu erschweren.

Sind Regionen besonders betroffen, könnte der Bund sogar unter bestimmten Bedingungen den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um die Infektionen im Gastronomiebereich möglichst gering zu halten, ist die Rede davon, dass bei ansteigendem Infektionsgeschehen „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“.

Generell schlage der Bund aber ein regional abgestuftes Vorgehen vor, anstelle pauschaler Maßnahmen.

Auch der Einsatz sogenannter Fieber-Ambulanzen soll im Gespräch sein, die verhindern könnten, dass Krankenhäuser und Arztpraxen im Zuge der kommenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit überlastet werden.

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Quelle: stern.de