Corona-KriseBis zu 25.000 Euro Strafe bei Hamsterkäufen

Corona-Krise: Bis zu 25.000 Euro Strafe bei Hamsterkäufen für Supermärkte – Als wäre die Situation mit der Coronakrise für viele Menschen nicht schon belastend genug, wird der unerlässliche Gang zum Supermarkt spätestens dann zum Problem, wenn man wegen der vielen Hamsterkäufer nicht findet, was man so dringend benötigt, Toilettenpapier, Nudeln, Reis, Mehl und andere Grundnahrungsmittel. Oft stehen besorgte Kunden vor leeren Regalen. Dem schiebt die erste Stadt nun den Riegel vor.
Denn in Frankfurt wurde eine sofort wirksame Allgemeinverfügung erlassen, die es Geschäften strikt untersagt, Waren in mehr als haushaltsüblichen Mengen abzugeben. Wer also etliche Packungen Nudeln, Mehl oder Toilettenpapier im Wagen hat, muss dort an der Kasse vom Personal gestoppt werden. So soll der Teufelskreis aus frischen Warenlieferungen, die sofort von Hamsterern „weggekauft“ werden, aufgebrochen werden.
Der Frankfurter Magistrat hat beschlossen:
Märkte und Händler, die ihre Kunden davon nicht abhalten, werden mit empfindlichen Geldstrafen belangt. Bis zu 25.000 Euro können es sein. „Fast alle Frankfurter verhalten sich vorbildlich“, betont Frankfurts OB Peter Feldmann. „Doch immer wieder hören wir von Fällen, in denen einige wenige unsolidarisch sind, andere Kunden und teilweise sogar die Angestellten in den Geschäften beschimpfen, wenn diese haushaltsübliche Mengen durchsetzen wollen.“
In Hanau und im Kreis Marburg-Biedenkopf hatte man bereits am Wochenende mit vergleichbaren Erlassen begonnen. Die neue Verfügung enthält aber noch andere Bestimmungen: So gibt es nun eine Obergrenze, wie viele Personen einen Markt oder Laden betreten dürfen – pro 20 Quadratmeter Ladenfläche ist es eine. Der Rest muss draußen anstehen und dabei den Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einhalten. Sind im Geschäft Einkaufswagen vorhanden, so müssen diese zwingend genutzt werden.
Vorläufig gilt der Frankfurter Erlass bis zum 19. April, kann aber verlängert werden.
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Quelle: www.bild.de