Corona-KriseAmt verbietet Wirt, 400 Liter Bier zu verschenken

Bürokratie in der Corona-Krise: Amt verbietet Wirt, 400 Liter Bier zu verschenken – Bierliebhaber müssen nun sehr stark sein. Denn weil er sein Bier nicht verschenken durfte, wollte ein Gastronom gleich zwei ganze Fässer davon in den Ausguss kippen. Doch auch davor setzte die Bürokratie Hürden.
Gastwirt David Groß musste aufgrund der Corona-Krise sowohl sein Lokal als auch das zugehörige Landhotel im Ort Bickenriede schließen. Kurz zuvor hatte er noch nichts ahnend seine Biervorräte aufgestockt. 400 Liter Gerstensaft, die sich nun aufgrund der Pandemie dem Ende ihrer Haltbarkeit näherten.
Dementsprechend kam dem 32-jährigen Gastronomen eine Idee: „Ich wollte das Fassbier eigentlich in einer Bier-Rettungsaktion an meiner Restauranttür verschenken. Doch das Ordnungsamt hat es mir kurz vorher verboten“, sagte Groß im Gespräch mit „Bild“.
Durch Wegkippen entsorgen durfte Groß seine Vorräte allerdings auch nicht, weil der Gesetzgeber auch hierfür eine Regelung hat:
„Denn das Vernichten von Alkohol muss beim Hauptzollamt mindestens eine Woche vorher angezeigt werden. Soweit das Amt nicht darauf verzichtet, kommt ein Mitarbeiter, um den Vorgang zu überwachen“, so der Gastwirt.
Kein Wunder also, dass Groß die ganze Situation als äußerst unerfreulich einstuft: „Essen ausliefern dürfen wir, doch Bier to go ist verboten. Dabei dürfen anderswo derartige Aktionen stattfinden. Es ist sehr schade um den vielen Gerstensaft.“
Dem können wir nur zustimmen.
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Quelle: bild.de