Corona-GerichtsurteilJobcenter muss armen Kindern Tablets bezahlen

Corona-Gerichtsurteil: Jobcenter muss armen Kindern Tablet bezahlen – Einem Gerichtsbeschluss zufolge haben bedürftige Kinder in der Corona-Krise ein Anrecht darauf, sich vom Jobcenter einen internetfähigen Computer bezahlen zu lassen. Vor dem Hintergrund der Schulschließungen im Zuge der Pandemie sei eine solche Anschaffung erforderlich geworden.
Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am Montag in Essen bekanntgab, handle es sich dabei um einen „pandemiebedingten Mehrbedarf“. Derzeit ist der Kauf eines Computers für die Schule in den Hartz-IV-Sätzen nicht vorgesehen und soll nun, so der Vorschlag des Landesgerichtes, mit 150 Euro veranschlagt werden.
Dem Beschluss war ein Fall vorausgegangen, in dem eine Achtklässlerin, welche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch Leistungen bezieht, ein Tablet beantragt hatte.
Zwar hatte selbst die Schulleiterin bestätigt, dass ein solches Gerät für die Hausaufgaben nötig sei, dennoch hatte sich das Jobcenter geweigert, für das Tablet aufzukommen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen wertete dies zunächst als rechtens.
Mittlerweile hat die Schülerin einen Laptop gespendet bekommen, weshalb auch das Landesgericht ihre Beschwerde zurückwies. Jedoch stellte das Essener Gericht darüber auch fest, dass ein grundsätzlicher Anspruch des Mädchens auf die Finanzierung bestanden habe.
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Quelle: focus.de