Cannabis: Lauterbach nennt Eckpunkte für Legalisierung – Hierzulande nach wie vor umstritten, stellt sich hinsichtlich der Legalisierung von Cannabis nicht mehr die Frage nach dem „ob“, sondern lediglich nach dem „wann“. Auch Gesundheitsminister Lauterbach hat sich diesbezüglich in Stellung gebracht und nannte nun die Rahmenbedingungen, unter denen der freie Umgang mit Marihuana in Deutschland ermöglicht werden soll.

Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf die ihm vorliegenden derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abzustimmenden Eckpunkte berichtet, soll ab einem Alter von 18 Jahren der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis straffrei sein.

Ebenfalls erlaubt werden soll der Eigenbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen.

Die Menge an THC – also dem Wirkstoff, der für den Rauschzustand verantwortlich ist – soll im legalisierten Cannabis maximal 15 Prozent betragen, wobei an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden dürfen – um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, wie es heißt.

Generell soll Cannabis in rechtlicher Hinsicht nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden, die Besitzgrenze von 20 Gramm unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts Gültigkeit haben.

Die Straffreiheit solle auch dann gelten, wenn Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt werden, wobei es den Jugendämtern in diesem Falle möglich ist, Betroffene zur Teilnahme an Präventionskursen zu verpflichten. Das sichergestellte Cannabis werde zudem beschlagnahmt.

Mit Blick auf die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen Regulierungsmaßnahmen gelten, die beispielsweise einen Mindestabstand zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen vorschreiben. Zudem wird erwogen, ob Cannabis auch in Apotheken verkauft werden kann, um den Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpfen zu können.

Trotz der Legalisierung gelte den Eckpunkten zufolge ein generelles Werbeverbot für Cannabis-Produkte.

Glaubt man den vor gut einem Monat getätigten Aussagen von Bundesfinanzminister Christian Lindner, sei bereits im kommenden Jahr mit einer Legalisierung zu rechnen. Dem Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert zufolge sei es hingegen sehr unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Ein entsprechender Entwurf der Ampel-Koalition soll Ende des Jahres oder Anfang des kommenden Jahres vorgelegt werden.

Erst im Juli hatte Lauterbach betont, dass rund vier Millionen Erwachsene Cannabis konsumieren, und es von daher einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesem Bereich gebe. Dabei seien auch Verunreinigungen zu beobachten, die teils bewusst hinzugefügt werden, um die Cannabis-Konsumenten in andere Drogen zu überführen.

„Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört.“

Quelle: rtl.de