Bußgelder von bis zu 50.000 EuroWann man Gartenarbeit besser sein lässt

Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich: Wann man Gartenarbeit besser sein lässt – Gartenarbeit entspannt, kann die körperliche Gesundheit fördern, hält fit und sorgt für frische Luft. Doch wer einfach drauflos gärtnert, kann im Extremfall sogar wider besseres Wissen eine Ordnungswidrigkeit begehen, wie ein Verbraucherartikel erläutert. Ein Bußgeld von mehreren tausend Euro kann die Folge sein. Welche Gartenarbeiten konkret betroffen sind, wird im Folgenden erläutert.
Das Verbraucherportal bei „Chip“ erklärt, dass Gartenfreunde gerade in den letzten sonnigen Tagen vor dem Winter gerne noch bestimmte Handgriffe vornehmen. Der Grund ist offenkundig: Man möchte den heimischen Garten für die kalte Jahreszeit rüsten. Doch auch im eigenen Garten gelten bestimmte gesetzliche Regelungen mitunter ganzjährig, die man nur überschreiten sollte, wenn man bereit ist, bis zu 50.000 Euro Bußgeld zu zahlen, wie der Artikel erläutert.
Zum Beispiel beim Rasenmähen am Wochenende:
Bevor man praktische Helfer mit Motor startet, sollte man sich kurz erkundigen, ob die Gartenarbeit zu dieser Zeit überhaupt erlaubt ist – fast jeder kennt Situationen, in denen der Benzinrasenmäher, die Motorsense oder der Laubbläser des Nachbarn einem den letzten Nerv geraubt haben. Solche Geräte müssen laut Verordnung während der allgemeinen Ruhezeiten daher zwischen 20.00 und 7.00 Uhr ausgeschaltet bleiben. Zusätzlich gilt eine Mittagsruhe. Welche Ruhezeiten im Einzelfall gelten, erfährt man bei seiner Gemeinde.
Unter Berufung auf das Portal „bußgeldkatalog.de“ erläutert der „Chip“-Artikel, dass bei Unkenntnis oder bewusstem Ignorieren solcher Ruhezeiten besagte Geldbuße von bis zu 50.000 Euro fällig werden kann. Auch andere Arbeiten unter Einsatz bestimmter Hilfsmittel können empfindliche Zahlungen nach sich ziehen: So nützlich etwa chemische Unkrautvernichter und andere Pflanzenschutzmittel auch sein mögen – Hobbygärtner dürfen sie nicht einsetzen, wie das Portal erläutert.
Mögliche Folgen:
Weil die Mittel in den Boden einsickern und das Grundwasser vergiften können, droht je nach Menge ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Eine weitere relativ bekannte Regel unter Hobbygärtnern ist der Heckenschnitt, der nur zu bestimmten Zeiten im Jahr erlaubt ist – laut Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen dem 1. März und dem 30. September. Denn bestimmte Hecken und Gebüsche sind Rückzugsgebiete, in denen viele Vogelarten nisten und Insekten leben.
Zu diesem Thema hat MANN.TV einen weiteren Artikel veröffentlicht, der hier zu finden ist. Ein weiterer Punkt bei der Gartenarbeit, der strengen Regeln unterliegt, ist die Entsorgung von Gartenabfällen. Diese werden nämlich von manchen Hobbygärtnern einfach in der Natur abgekippt. Diese vom Menschen verursachten Abfälle, auch in pflanzlicher Form, können jedoch Schadstoffe und andere belastende Substanzen enthalten. Sie gelangen über solchen wilden Lagerstätten potenziell ins Grundwasser.
Die Bußgelder sind je nach Menge und Bundesland unterschiedlich geregelt:
So kann die illegale Entsorgung von Gartenabfällen wie Pflanzenmaterial oder Erde bis zu 2.500 Euro kosten. Sie gehören auch nicht in den Hausmüll – kleinere Mengen wandern zwar in die Biotonne, größere Massen müssen jedoch zur nächsten Deponie oder zum Wertstoffhof gebracht und dort fachgerecht entsorgt werden.
Quelle: chip.de