Bußgelder drohen: Wann man Gartenarbeiten besser sein lassen sollte – Die Situation ist bekannt: Herbst und Winter nahen, nun möchte man schnell noch den heimischen Garten für die kalte Jahreszeit flottmachen. Solange die Sonne noch ein paar Tage da ist, werden rasch Gartenarbeiten aller Art verrichtet. Doch das kann ebenso rasch schnell zu stehen kommen, wenn man dabei vergisst, dass für Gartenarbeiten zu bestimmten Jahreszeiten ein strenger Regelkatalog herrscht. Bußgelder bis zu 50.000 Euro können im schlimmsten Fall fällig werden.

Wie „Chip“ berichtet, muss man dafür gar nicht auf bestimmte Jahreszeiten warten – bereits das Rasenmähen zur falschen Uhrzeit oder am falschen Wochentag kann bereits als Belästigung erachtet werden. Man sollte stets prüfen, ob Gartenarbeit zu einer bestimmten Zeit erlaubt ist, um Ärger mit missliebigen Nachbarn auszuschließen. So müssen zu den Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen Gartengeräte, etwa Heckenschere, Timmer oder Rasenmäher, ausgeschaltet bleiben.

Über diese Ruhezeiten kann man sich informieren:

Üblicherweise erstrecken sich diese in den meisten Gegenden über den Zeitraum von 20:00 bis 7:00 Uhr sowie über die Mittagsruhe. Die örtliche Gemeinde hält laut „Chip“ die genauen Ruhezeiten bereit. Bei dem Portal beruft man sich auf „bussgeldkatalog.org“ und berichtet, dass bei einer Nichteinhaltung dieser Uhrzeiten entweder aus Versehen oder gar aus Absicht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden kann.

Ebenfalls hoch kann ein Bußgeld ausfallen, sollte man auf Pflanzenschutzmittel oder chemische Unkrautvernichter bei der Gartenarbeit setzen – solche Stoffe könnten durch Versickerung im Boden ins Grundwasser gelangen und dieses vergiften. Daher kann bei einem Verstoß das Bußgeld bis zu 25.000 Euro umfassen.

Ein weiterer Zeitraum, den es zu beachten gilt:

Die Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres. Laut dem Bundesnaturschutz ist es dann strengstens untersagt, einen Heckenschnitt durchzuführen. Denn in vielen Gewächsen nisten und brüten in dieser Zeit viele Insekten- sowie Vogelarten. Der Heckenschnitt bedroht ihr Wohlergehen, ihren Fortpflanzungstrieb und ihr Leben, ist daher gesetzlich verboten. Weitere strenge Regelungen gibt es auch für den Gartenabfall.

Immer wieder ist zu sehen, dass Personen ihre Gartenabfälle einfach in der Natur entsorgen – doch hierdurch kann es zu starken Belastungen kommen, wie man bei „Chip“ betont. Zudem besteht auch hier die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers: Schadstoffe aus den Gartenabfällen sickern ein und gelangen so bis in die Gewässer. Für das illegale Deponieren solcher Gartenabfälle werden je nach Menge und Bundesland Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro fällig.

Wer alte Gartenerde und Schnittgut entsorgen will, ist besser damit angeraten, bei kleineren Mengen die Biotonne zu nutzen und große Fuhren direkt zum Wertstoffhof zu befördern. Dort kann das Ganze fachgerecht beseitigt oder verwertet werden.

Quelle: chip.de