Bundesgerichtshof bestätigt: Schlüsseldienst-Abzocke ist Wucher-Delikt – Gute Nachrichten für alle, die dazu neigen, etwas vergesslich zu sein. Denn wie der Bundesgerichtshof bestätigte, betreiben Schlüsseldienste, welche die Notsituation ihrer Kunden ausnutzen und absurd überzogene Forderungen und Rechnungen stellen, Wucher.

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) dürfte die Feststellung der obersten Richter Signalwirkung haben und Betroffenen in Zukunft das Vorgehen gegen die kriminellen Machenschaften dubioser Firmen deutlich vereinfachen. Vorausgegangen war ein mehrjähriger Rechtsstreit im nordrhein-westfälischen Kleve.

Julia Rehberg von der VZHH erklärt: „Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor.“

Bislang stellte ein Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung nach Auffassung einiger Gerichte alleine jedoch noch keinen ausreichenden Tatbestand dar. Erst wenn weitere Gründe hinzukamen, wie etwa ein Topf auf dem Herd oder ein Kleinkind in der Wohnung, konnte von einer Zwangslage gesprochen werden.

„Das Urteil des BGH, in dem das Ausgesperrtsein selbst zur Zwangslage erklärt wird, ordnet die Notsituation betroffener Verbraucher nun endlich auch strafrechtlich richtig ein und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen kriminelle Schlüsselnotdienste vorzugehen“, so Rehberg weiter.

Leider sind regelrechte Abzocken unseriöser Schlüsseldienste, bei denen eine einfache Türöffnung Betroffene mit mehreren hundert bis tausend Euro teuer zu stehen kommt, keine Seltenheit, sondern ein Dauerärgernis. Zudem werden die Kunden vonseiten der Monteure dabei vor Ort oft massiv unter Druck gesetzt. Strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang jedoch rechtlich umstritten.

„Nun kommen Kriminelle hoffentlich nicht mehr so leicht davon“, freut sich die Verbraucherschützerin und rät dazu, im Falle überhöhter Preisforderungen eines Schlüsselnotdienstes nicht zu zahlen, sondern die Polizei anzurufen und Strafanzeige zu erstatten.

Tipps, wie man vorbeugen und sich gegen Wucherpreise zur Wehr setzen kann, findet ihr hier auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg.

Quelle: vzhh.de