Bundes-NotbremseEinigung über die Ausgangssperre

Bundes-Notbremse: Einigung über die Ausgangssperre – In Sachen der umstrittenen nächtlichen Ausgangssperre, welche im Zuge der sogenannten Bundes-Notbremse und der damit einhergehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden soll, haben Union und SPD nun eine Einigung erzielen können. Demnach werden wir es wohl mit einer „Light“-Variante zu tun bekommen.
Einem Gesetzesentwurf zufolge, welcher der „Bild“ vorliegt, sind folgende Regeln für Landkreise geplant, welche eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten:
- Zwar sollen Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr erfolgen, jedoch soll es Bürgern zumindest erlaubt sein, zwischen 22 Uhr und Mitternacht alleine zu joggen oder spazieren zu gehen. Zwischen 0 Uhr und 5 Uhr sollen aber auch diese Aktivitäten untersagt sein.
- Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren per Click & Collect weiterhin erlaubt sein.
- An den Schulen wäre nach aktuellem Stand des Entwurfes der Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 165 verpflichtend. Ursprünglich war hier ein Schwellenwert von 200 geplant gewesen.
- Sport in Gruppen soll für Kinder im Alter bis 14 Jahren weiterhin möglich sein.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern zwei Corona-Tests pro Woche bereitzustellen.
- Die Regelungen sollen zunächst bis zum 30. Juni befristet sein.
Am Mittwoch will der Bundestag über die Änderungen im Bevölkerungsschutz abstimmen. Das vorrangige Ziel ist es dabei, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens dank der Notbremse bundesweit einheitlich geregelt werden.
Bedeutet, dass egal wo eine Stadt oder ein Landkreis drei Tage hintereinander die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Corona-Fällen auf 100.000 Einwohner reißt, stets jeweils die gleichen Regeln gelten.
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Quelle: bild.de