Bürgergeld: Bundesrechnungshof kritisiert Regierungspläne scharf – Das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld sorgt für hitzige Diskussionen. Nun hat sich auch der Bundesrechnungshof eingeschaltet und den Hartz-IV-Nachfolger scharf kritisiert. Dabei geht es unter anderem um die zweijährige Karenzzeit, in welcher das Vermögen der Bezieher keine Berücksichtigung findet, obwohl Wohnung und Heizungen weiterbezahlt werden.

Nach Informationen von „t-online“, wo man sich auf einen Bericht beruft, der an den Haushaltsausschuss des Bundestages ging, fordern die Experten eine „deutlich kürzere Karenzzeit“ und schlagen vor, die Regelungen zu befristen und nach Ende dieser Frist erst einmal auszuwerten, bevor eine dauerhafte Einführung stattfindet.

Der Bundesrechnungshof bezeichnet außerdem das sogenannte Schonvermögen als „unverhältnismäßig hoch“. Jenes betrage 60.000 Euro für den Antragsteller, für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft können weitere 30.000 Euro geltend gemacht werden.

Eine Familie mit zwei Kindern dürfte also 150.000 Euro Vermögen besitzen und trotzdem Bürgergeld vom Staat beantragen.

„Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.“

Weiter heißt es, dass die Hilfen des Bürgergeldes „weit über die in der Covid-19-Pandemie gewährten Erleichterungen“ hinausgingen.

Der Bundesrechnungshof sieht darüber hinaus „einen Widerspruch zu der weiterhin geltenden Zielsetzung des SGB II (Sozialgesetzbuch II), eine vorübergehende Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit sicherzustellen.“

Problematisch sei überdies, dass Antragssteller lediglich in Selbstauskunft angeben müssen, kein Vermögen zu besitzen.

Dies gibt Anlass zu Sorge, dass dabei betrügerische Handlungen folgen: „Der Verzicht auf jegliche konkretere Angabe eröffnet Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten“. Die Finanzexperten fordern von daher, dass Bezieher konkrete Vermögensangaben machen müssen.

Nicht zuletzt steht auch der Verzicht auf Sanktionen in den ersten sechs Monaten in der Kritik, die ansonsten greifen würden, wenn Bezieher zu wichtigen Terminen nicht erscheinen oder Änderungen in ihrem Lebensumfeld oder ihrer finanziellen Situation nicht rechtzeitig angeben.

„Prüfungserkenntnisse zeigen, dass sich bereits die präventive Wirkung von Sanktionen positiv auf die Zusammenarbeit der Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter, den Vermittlungsprozess sowie die Dauer des Hilfsbezugs auswirken“ zitiert „t-online“ aus dem Bericht an den Haushaltsausschuss.

Quellen: t-online.de , focus.de