Gericht hebt Maskenpflicht für Grundschüler in Bundesland auf – In der Hansestadt Bremen sind Eltern vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) gezogen, um gegen die Maskenpflicht für Grundschüler vorzugehen. Jene sollte dort eigentlich ab einem Inzidenzwert von 100 gelten, jedoch entschied das Gericht im Sinne der Kläger und hob die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Grundschulkinder vorläufig auf.

Laut einer Pressemitteilung sei die Maskenpflicht wegen unklarer Formulierungen vorläufig „außer Vollzug“ gesetzt. Aus Sicht der Richter seien die Ausführungen zu den Bedingungen, unter denen die Maskenpflicht gelte, „zu unbestimmt“.

In Bremen und Bremerhaven gilt die Maskenpflicht beim Überschreiten eines Inzidenzwertes von 100 und wenn dies nicht „auf ein oder mehrere Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen zurückzuführen“ ist. Jedoch sei „für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie ihre Eltern […] nicht feststellbar, wann diese Voraussetzung erfüllt sei.“

Belastbare Daten nicht erkennbar veröffentlicht

Entsprechend belastbare Daten würden von offizieller Seite nicht erkennbar veröffentlicht, weshalb Eltern prinzipiell keine Möglichkeit hätten, die genauen Hintergründe zu überprüfen. Genau das sei aber notwendig, wenn das Nicht-Tragen einer Maske ein Bußgeld nach sich zieht, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Grundsätzliche aber halte man die Maskenpflicht für geeignet, das Infektionsgeschehen in Schulen zu reduzieren und zu kontrollieren, greife die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske doch nicht in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.

Schon zuvor hatten Gerichtsurteile zur Maskenpflicht an Schulen für Aufsehen und Verwunderung gesorgt. So hatte ein Familienrichter in Weimar die Maskenpflicht per einstweiliger Verfügung aufgehoben, was dazu führte, dass beim Amtsgericht Hannover kurz darauf mehr als hundert entsprechende Anträge eingingen, die sich auf dieses Urteil beriefen.

Dessen ungeachtet hatte man in Hannover aber keine Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet, wie das Gericht mitteilte. Die dortigen Richter waren zu dem Schluss gekommen, dass es „keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung“ durch die Corona-Maßnahmen an Schulen gebe.

Entgegen dem Urteil des Familienrichters bestätigte das Verwaltungsgericht in Weimar zudem mittlerweile die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht an Schulen.

Quelle: spiegel.de