Bierkartell: Brauereikonzern muss Millionen-Strafe zahlen – Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, aber sie mahlen immerhin. Das beweist nicht zuletzt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im Zuge eines Falles gesprochen wurde, der inzwischen ganze 15 Jahre zurückliegt.

Seinerzeit hatte sich unter anderem der Bierhersteller Carlsberg an Preisabsprachen mit Wettbewerbern beteiligt und muss dafür nun eine Geldbuße von 50 Millionen Euro zahlen.

Wie es heißt, hätte ein früherer Geschäftsführer des Unternehmens im März 2007 an einem Gespräch teilgenommen, im Zuge dessen preissensible Informationen zwischen führenden deutschen Brauereien ausgetauscht worden waren.

Eben jene Zusammenkunft sei dem Vorsitzenden Richter Ulrich Egger zufolge „mitursächlich“ für die zu Beginn des Jahres 2008 erfolgten Erhöhungen der Kistenpreise mehrerer Bierhersteller um einen Euro gewesen.

Besagter Geschäftsführer habe dabei sein Wissen genutzt, um das Marktverhalten seines Unternehmens entsprechend zu lenken, und die Preiserhöhung 2008 gegenüber der Gastronomie und dem Lebensmitteleinzelhandel durchzusetzen.

Zwar sei der Tatbestand der verbotenen Preisabsprache damit nicht erfüllt, allerdings sehr wohl jener der vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen.

Von daher sieht es der 6. Kartellsenat als erwiesen an, dass sich die Carlsberg Deutschland Holding GmbH eines Kartellverstoßes schuldig gemacht hat.

Die Rechtsanwältin von Carlsberg sieht das jedoch anders und betonte: „Am Ende hätte aus unserer Sicht ein Freispruch stehen müssen.“ Man habe der dem Urteil vorausgegangenen Verständigung der Prozessbeteiligten auf eine Geldbuße in Höhe von 45 bis 55 Millionen Euro nur zugestimmt, damit das kräftezehrende Verfahren endlich ein Ende fände.

Tatsächlich war nämlich bereits im Jahr 2014 ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 330 Millionen Euro gegen zahlreiche namhafte Brauereien wegen verbotener Preisabsprachen verhängt worden, von denen Carlsberg alleine hätte 62 Millionen Euro zahlen müssen.

Während die meisten Brauereien das Urteil annahmen, legte das in Hamburg ansässige Unternehmen jedoch Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein, woraufhin ein wahrer Justizmarathon folgte.

Sah es 2019 zunächst noch nach einem Erfolg für Carlsberg aus, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren gegen die Brauerei wegen Verjährung der Vorwürfe eingestellt hatte, wurde diese Entscheidung ein Jahr später vom Bundesgerichtshof gekippt, womit der Fall an einen anderen Kartellsenat in Düsseldorf überstellt wurde.

Anfang 2021 erkrankte dann schließlich ein Richter nach gerade einmal 20 Verhandlungstagen schwer, was zu weiteren Verzögerungen führte, da man wieder von vorne beginnen musste.

Doch selbst mit dem nun endlich erfolgten Urteil muss die Odyssee noch kein Ende gefunden haben – immerhin wäre da noch den Handel, der den Brauereiriesen wegen seiner Beteiligung am Kartell auf Schadenersatz verklagen könnte.

Quelle: focus.de